Volltext : ¬Die Lehre von den Vermächtnissen (Bd. 1)

Berichtigungen  und  Zusätze.
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ihm  vermachten  Sache,  den  er  ohne  das  Legat  schon  patrio  iure
habe,  in  die  Quarta  des  Sohnes  einrechnen  müsse,  scheint  mir
noch  sehr  fraglich.
S.  456.  Z.  2.  v.  u.  statt  L.  5.  lies  L.  4.—  S.  459.  3.  1.
statt  den  l.  der  —  S.  464.  Z.  5.  v.  u.  ist  das  Komma  nach
deren  zu  streichen.  —  S.  481.  Anm.  83.  st.  Gai.  —  epit.  se
Gai.  epit.  —  S.  482.  Z.  16.  setze  und  daher,  soweit  —
Z.  22.  l.
S.  485.  Z.  24.  a.  E.  lies  eintreten.  —  S.  488.
Obligatio  —  S.  490.  3  2.  v.  u.  I.  ius  accrescendi  —
S.  495.  Z.  23.  statt  hätte  l.  hatte.  —
—
            
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