Unerlaubte
Bedingun
gen.
III. Theil. Erstes Hauptstück.
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Hypothek; so muß der befriedigte Gläubi
ger den Verpfänder in den Stand setzen, die
Löschung der Verbindlichkeit aus den Hypo
theken-Büchern bewirken zu können. Die
mit dem Pfandbesitze verknüpften Rechte und
Verbindlichkeiten des Pfandgebers und
Pfandnehmers sind im sechsten Hauptstücke
des zweyten Theiles bestimmt worden.
§. 1370.
Der Handpfandnehmer ist verbunden
dem Pfandgeber einen Pfandschein auszu
stellen, und darin die unterscheidenden Kenn
zeichen des Pfandes zu beschreiben. Auch
können die wesentlichen Bedingungen des
Pfandvertrages in dem Pfandscheine ange
führet werden.
§. 1371.
Alle der Natur des Pfand- und Darlei
hensvertrages entgegen stehende Bedingun
gen und Nebenverträge sind ungültig. Da
hin gehören die Verabredungen: daß nach
der Verfallzeit der Schuldforderung das
Pfandstück dem Gläubiger zufalle; daß er
es nach Willkühr, oder in einem schon im
voraus bestimmten Preise veräußern, oder für
sich behalten könne; daß der Schuldner das
Pfand niemahls einlösen, oder ein liegen¬