II. Thl. Viertes Hauptst. Von Erwerb. rc. 45
Viertes Hauptstück.
Von Erwerbung des Eigenthumes
durch Zuwachs.
§. 404.
Quwachs heißt Alles, was aus einer Sache Zuwachs.
entsteht, oder neu zu derselben kommt, ohne
daß es dem Eigenthümer von jemand Anderen
übergeben worden ist. Der Zuwachs wird
durch Natur, durch Kunst, oder durch beyde
zugleich bewirkt.
§. 405.
I. Natür
Die natürlichen Früchte eines Grundes,
licher Zu
nähmlich solche Nutzungen, die er, ohne be- wachs;
a) an Na
arbeitet zu werden, hervor bringt, als
tur=Produc
Kräuter, Schwämme und dergleichen, wach- ten;
sen dem Eigenthümer des Grundes, so wie
b) Werfen
alle Nutzungen, welche aus einem Thiere ent
der Thiere;
stehen, dem Eigenthümer des Thieres zu.