Von den Rechten zwischen Aeltern u. Kindern. 55
ziehen, das ist: für ihr Leben und ihre Ge
sundheit zu sorgen, ihnen den anständigen
Unterhalt zu verschaffen, ihre körperlichen
und Geisteskräfte zu entwickeln, und durch
Unterricht in der Religion und in nützlichen
Kenntnissen den Grund zu ihrer künftigen
Wohlfahrt zu legen.
§. 140.
In was für einer Religion ein Kind,
dessen Aeltern in dem Religions-Bekennt
nisse nicht überein stimmen, zu erziehen,
und in welchem Alter ein Kind zu einer an
deren Religion, als in der es erzogen wor
den ist, sich zu bekennen berechtiget sey
bestimmen die politischen Vorschriften.
§. 141.
Es ist vorzüglich die Pflicht des Vaters
so lange für den Unterhalt der Kinder zu
sorgen, bis sie sich selbst ernähren können.
Die Pflege ihres Körpers und ihrer Ge
sundheit ist hauptsächlich die Mutter auf
sich zu nehmen verbunden.
§. 142.
Wenn die Ehegatten geschieden oder
gänzlich getrennt werden, und nicht einig
sind, von welchem Theile die Erziehung
Pflichten der
Aeltern.