Volltext : Anton, Günther K.: Geschichte der preussischen Fabrikgesetzgebung bis zu ihrer Aufnahme durch die Reichsgewerbeordnung

XI  2.
126
in  Aachen  und  in  Berlin  während  der  drei  ersten  Jahre  nach
seiner  Emanation,  in  denen  bekanntlich  das  Staatsschiff  mit
vollsten  Segeln  rückwärts  trieb,  gar  nicht  zur  Ausführung  gelangte. -

Und  wenn  mit  dem  Zurücktreten  der  Reaktion  keine
nennenswerte  Besserung  eintrat,  wenn  die  Durchführung  auch
in  den  sechziger  Jahren  eine  „sehr  mangelhafte“  blieb,  so  lag
das  wohl,  abgesehen  von  den  politischen  Ereignissen  dieses
Jahrzehnts,  daran,  dass  die  auf  die  persönliche  Initiative  von
der  Heydts  zurückzuführenden  Ansätze  für  eine  energische
Durchführung  des  Gesetzes  von  seinem  Nachfolger  nicht
Während  von  der  Heydt  1853  im
weitergebildet  wurden.
Herrenhause  verkündet  hatte,  dass  die  Regierung  die  Fabrikgesetzgebung -
  mit  dem  Gesetze  vom  16.  Mai  noch  keineswegs
als  abgeschlossen  betrachte,  vielmehr  nicht  zurückstehen  werde,
nach  Malsgabe  weiterer  Erfahrungen  dasjenige  vorzukehren,
was  im  Interesse  der  jugendlichen  Arbeiter  sich  als  notwendig
ergeben  werde,  —  hielt  man  es  unter  seinem  Nachfolger  im
Handelsministerium  schon  für  sehr  viel,  wenn  man  zugestand,
„dass  die  Arbeiter  den  Arbeitgebern  gegenüber  nicht  durchaus
rechtlos  seien",  und  war  der  Meinung,  dass  „der  Staat  durch
irgend  welche  gesetzliche  Bestimmungen  oder  durch  Verwaltungsanordnungen -
  den  Notständen  nicht  abhelfen  könne,  welche
mit  den  Bedingungen  der  Arbeit  überhaupt  und  mit  dem  in
der  Weltordnung  begründeten  Unterschiede  von  Arm  und
Reich  zusammenhingen.  Die  Regierung  würde  eine  schwere
Schuld  auf  sich  laden,  wenn  sie  in  dieser  Beziehung  durch  ihr
Vorgehen  den  Arbeiterstand  zu  unbegründeten  Hoffnungen
verleite
Dritter  Abschnitt.
Die  Ausdehnung  des  räumlichen  Geltungsbereichs ¬
  des  Regulativs  und  seines  Ergänzungsgesetzes -
  vom  16.  Mai  1853.
Fünftes  Kapitel.
In  den  beiden  vorangegangenen  Abschnitten  lernten  wir
die  Ausführung  und  Wirkung  des  Gesetzes  vom  16.  Mai  1853
i  Vgl.  Poschinger,  Fürst  Bismarck  als  Volkswirt,  I  27.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer