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meine Ausführung in §. 1 sicher erwiesen, dass die römischen
Juristen vor dem Edict Sever’s, und gerade, wie fr. 61 §. 1
(31) zeigt, Julian, ohne Weiteres annahmen, der Testator, der
einem bestimmten Eingesetzten namentlich Legate auferlegte,
habe deren Entrichtung auch nur für den Fall gewollt, wenn
dieser Erbe würde. Hat doch noch Papinian in dem zweifellos
vor Sever’s Edict geschriebenen fr. 26 pr. (29, 4) geradeso, wie
Celsus in fr. 24 (29, 4) und fr. 29 §. 1 u. §. 2 (31) den Unter
gang der vom Weggefallenen nicht ausdrücklich repetirten Legate ¬
als selbstverständlich und äusser allem Streit erachtet, was
klar daraus hervorgeht, dass er gar keiner gegentheiligen Mei
nung erwähnt! Es lag ja auch der Gedanke sehr nahe, dass der
Testator, hätte er die Entrichtung bestimmter oder aller Legate
unter jeden Umständen gewollt, etwa also legirt haben würde,
wie am Schluss von fr. 1 §. 13 und in fr. 61 pr. (31); oder
er hätte die Erben wechselseitig substituirt und dann gesagt:
legata repeto; oder die Legate allgemein von allen Erben aus
geworfen, wie in fr. 98 (32).
Galt aber dieser Satz im Allgemeinen vor dem Rescript
Sever’s, so musste er speciell in unserem Fall, wenn der eine
Eingesetzte vor dem Testator starb, am ersten angewendet
werden, weil ja der Erblasser gerade hier, und nur hier, in
der Lage war, ein etwaiges Versehen durch Codicille wieder
gut zu machen, ja nach justinianischem Recht, für welches
fr. 87 §. 4 doch unbedingt Geltung haben soll, durch ein
Oralfideicomiss die Erhaltung dieser Legate bewirken konnte
in dem Masse, wie es der Fall gewesen wäre, wenn der allein
Erbe Werdende auch nur allein von Anfang an eingesetzt
worden wäre. Hatte er dergleichen nicht gethan, so wurde
dies vor dem Edict Sever's so ausgelegt, dass er den Untergang -
derselben, nach justinianischem Recht deren Auszahlung
so, wie sie dem Weggefallenen obgelegen hätte, gewollt habe.
Jedenfalls aber wäre uns eine etwaige für unsern Fall speciell
angeordnete Ausnahme in den Pandekten ausdrücklich über
liefert worden.
gegen die
Dies spricht denn auch m. E. unbedingt