Volltext : ¬Das Frachtfahrer-Recht (1)

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—
Erster  Abschnitt.
Dreizehntes  Stück.
Von  den  Rechten  des  Empfängers  gegen  den  Absender.
§.  1.
(
Ich  habe  oben  gezeigt,  wie  im  Falle  einer,  durch
den  Fuhrmann  beschädigten,  Ladung  der  Empfänger, =
  seiner  Jndemnisation  wegen,  sich  an  denselben
regressire.  Hier  bleibt  mir  die  Beantwortung  der
wichtigen  Frage  übrig:  ob  der  Empfänger,  bei  eintretender, =
  völliger  Jnsolvenz  des  Fuhrmanns,  seinen  |
Regreß  gegen  den  Absender  richten  und  seine  Klage
auf  einer  culpösen  Wahl  des  untauglichen  Fuhrmanns; =
  oder  auf  nicht  hinlängliche  Aufmerksamkeit =
  auf  dessen  zu  schwaches,  der  Ladung  unangemessenes, =
  Geschirr,  auf  dessen  schlechte  Ladungsart,  u.
s.  f.  fundiren  könne?  ich  muß  hier  mehrere  Fälle
und  mehrere  Personen  unterscheiden.
            
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