Full text: Sistem aller fuldischen Privatrechte (3)

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Vorrede. 
Endlich lege ich einem zu verehrenden Publicum 
den dritten und letzten Band der fuldischen Privat 
rechte vor. Er enthält die zwei letzten Bücher des 
Werkes, nemlich das vierte und das fünfte 
Buch. In jenem erscheinet dem Plane gemaͤs die 
Lehre der Verträge und der Erbfolge; und dieses 
hat das Gerichtswesen des Hochstiftes zum Gegen 
stande. 
Ich zergliederte zwar die hochstiftische 
Gerichtsverfassung schon in einem vorläͤufigen Ent 
wurfe. Allein, verschiedene Zusätze und Erläute 
rungen, welche zuerst nachher in gemeinen Beschei 
den und anderen gesetzlichen Verfuͤgungen erschienen 
sind, wie auch die schickliche Ergaͤnzung des einmal 
gewaͤhlten Sistems selbst, veranlaßten mich ganz 
natür=
	        
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