Full text: Sistem aller fuldischen Privatrechte (3)

vom Oberhofmarschallamte. 
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der Obsorge des Lehensecretars zu bewirken sind 
b). 
a) Ein jeder Regierungsrath ist in seinem Diensteide 
auch zugleich auf Lehensvorkommenheiten verpflich 
tet. 
) Hieher gehören die beiden Verordnungen für den 
Lehenhof vom 7. Julius 1761, und vom 3. Mai 
1780. 
.. 
Zweiter Absatz. 
Vom 
Oberhofmarschallamte. 
.. 
§. 627. 
.... 
Personal- und Gerichtsstand des Oberhofmarschall 
amtes. 
Das Oberhofmarschallamt ist eine 
vorzügliche befreite Gerichtsstelle. Die beiden der 
Ober- und Hofmarschall, det Consulent, Haus 
hofmeister und ein Secretar machen den Personal 
stand dieses Gerichtes aus. 
Wegen des Gerichts 
standes ist zu bemerken, daß alle Hofchargen und 
Cavaliers ohne Unterschied des Ranges, Hofoffi 
cianten und Livre ebedienung, so wie auch ihre Kin 
der und Wittwen, in Ansehung des Persoͤnlichen un 
mit=
	        
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