vom Oberhofmarschallamte.
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der Obsorge des Lehensecretars zu bewirken sind
b).
a) Ein jeder Regierungsrath ist in seinem Diensteide
auch zugleich auf Lehensvorkommenheiten verpflich
tet.
) Hieher gehören die beiden Verordnungen für den
Lehenhof vom 7. Julius 1761, und vom 3. Mai
1780.
..
Zweiter Absatz.
Vom
Oberhofmarschallamte.
..
§. 627.
....
Personal- und Gerichtsstand des Oberhofmarschall
amtes.
Das Oberhofmarschallamt ist eine
vorzügliche befreite Gerichtsstelle. Die beiden der
Ober- und Hofmarschall, det Consulent, Haus
hofmeister und ein Secretar machen den Personal
stand dieses Gerichtes aus.
Wegen des Gerichts
standes ist zu bemerken, daß alle Hofchargen und
Cavaliers ohne Unterschied des Ranges, Hofoffi
cianten und Livre ebedienung, so wie auch ihre Kin
der und Wittwen, in Ansehung des Persoͤnlichen un
mit=