Full text: Sistem aller fuldischen Privatrechte (3)

v. dem Lehenhofe. 
24: 
Fünfter Abschnitt. 
Von 
einigen privilegirten Gerichtsstellen. 
Erster Absatz. 
Von 
dem Lehenhofe. 
§. 625. 
Verbindung mit Vorigem. 
Nach vollendeter Erörterung der ordentlichen 
allgemeinen Gerichte und ihrer Gerichtbarkeit, sowohl 
im obergerichtlichen als untergerichtlichen Verhaͤlt 
nisse betrachtet, sind nur noch einige besondere pri 
vilegirte Gerichtsstellen des Hochstiftes anzumerken. 
Hieher gehören 1) der fürstliche Lehenhof, 2) das 
3) der akademische Senat, 
Oberhofmarschallamt, 
4) das Militairgericht, und 5) das Oberforstamt. 
§. 626. 
Personalstand und Verfassung des fuͤrstlichen 
Lehenhofes. 
Daß die weltliche Landesregierung in gewissem 
Betrachte auch auf Lehenssachen einen Einfluß habe, 
dies ist schon oben §. 5961 beruͤhret worden. Jm 
eigentlichen Verstande aber ist der Lehenhof von 
der
	        
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