Full text: Sistem aller fuldischen Privatrechte (3)

VBuch, IHauptst., I Absch. 
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wurden durch die schon berüͤhrten Centgrafen und 
Voigte verwaltet, und feierlich gehalten. 
2) Oft wurde das Hofgericht offen vor dem Volke und 
zwar am Portale der Stiftskirche, welches mit gro 
ßen offenen Schwiebboͤgen gebauet war, und das 
Paradies genannt zu werden pflegte, gehalten. Da 
her kam der Name des Paradiesgerichtes. 
b) Unter anderen dienet zum Beweise ein in Schan 
nats Cod. Prob. H. F. N. CCLXVI. pag. 410 abge 
drucktes Criminalprotocoll, worinn verschiedene 
Wiedertäufer hauptsächlich von Großenbach vernöm 
men worden sind. Jn diesem Protocolle ist vor den 
Fragestucken niedergeschrieben: " Diese nachvolgende 
widergetauffte Manns=Personen seynt Mitwochs 
nach Luciæ Anno 1529 auf diese hiebenebende lie 
gende Articul durch den Marschalck und Zent 
" grafen erstlich in der Güte, und nachfolgends 
» peynlich gefraget worden. 
c) Die Reihe der angestellt gewesenen Kanzler bis auf 
das Jahr 1726 ist in Schannats Historia Fuldens. 
pag. 79. nachzusehen. 
d) Der Hofmeister, Hofvogt (Haushofmeister) hatte 
über die sogenannten Köttner eine besondere Ge 
richtpflege auszuüben. Unter diesem Namen kommen 
zwölf Männer vor, welche von gewissen Gütern ih 
ren Unterhalt zu beziehen hatten. Jhre Beschäfti 
gung bestand theils in vorgeschriebenen Gebeten, 
theils in einem Frohnddienste, den sie zu herrschaftli 
chen Scheuern im fürstlichen Altenhofe zu verichten ver 
Sie hatten ein besonderes Büsungs 
bunden waren. 
recht. Ein Köttnersbruder mußteiz. B. unter einer Kan 
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