VBuch, IHauptst., I Absch.
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wurden durch die schon berüͤhrten Centgrafen und
Voigte verwaltet, und feierlich gehalten.
2) Oft wurde das Hofgericht offen vor dem Volke und
zwar am Portale der Stiftskirche, welches mit gro
ßen offenen Schwiebboͤgen gebauet war, und das
Paradies genannt zu werden pflegte, gehalten. Da
her kam der Name des Paradiesgerichtes.
b) Unter anderen dienet zum Beweise ein in Schan
nats Cod. Prob. H. F. N. CCLXVI. pag. 410 abge
drucktes Criminalprotocoll, worinn verschiedene
Wiedertäufer hauptsächlich von Großenbach vernöm
men worden sind. Jn diesem Protocolle ist vor den
Fragestucken niedergeschrieben: " Diese nachvolgende
widergetauffte Manns=Personen seynt Mitwochs
nach Luciæ Anno 1529 auf diese hiebenebende lie
gende Articul durch den Marschalck und Zent
" grafen erstlich in der Güte, und nachfolgends
» peynlich gefraget worden.
c) Die Reihe der angestellt gewesenen Kanzler bis auf
das Jahr 1726 ist in Schannats Historia Fuldens.
pag. 79. nachzusehen.
d) Der Hofmeister, Hofvogt (Haushofmeister) hatte
über die sogenannten Köttner eine besondere Ge
richtpflege auszuüben. Unter diesem Namen kommen
zwölf Männer vor, welche von gewissen Gütern ih
ren Unterhalt zu beziehen hatten. Jhre Beschäfti
gung bestand theils in vorgeschriebenen Gebeten,
theils in einem Frohnddienste, den sie zu herrschaftli
chen Scheuern im fürstlichen Altenhofe zu verichten ver
Sie hatten ein besonderes Büsungs
bunden waren.
recht. Ein Köttnersbruder mußteiz. B. unter einer Kan
ten