Geschichte d. fuldischen Gerichte. 187
lande eine andere Gestalt. Jhre Natur ward fester;
die oberen Landesgerichte formten sich nach dem Mu
ster des kaiserlichen Hofrathes und Reichskammerge
richtes; und da nunmehr die Rechtswissenschaft auf
hohen Schulen öffentlich pflegte gelehret zu werden:
so wurden auch die Gerichtshöfe mit ständigen und
der Rechtslehre kundigen Pflegern versehen. Jm
Hochstifte Fulda vertrat ein ordentlich angestelltes
Hofgericht, oder wie man es anfänglich zu nennen
pflegte, ein Marschallksgericht, das auch unter dem
Namen des Paradiesgerichtes a) erschien, die
Stelle des obersten Landesgerichtes. Der Mar
schallk war dirigirender Vorsitzer des Collegiums; so
gar hatte er in Criminalfällen b) das Directorium
zu führen; bis endlich ein angestellter Kanzler c) an
seine Stelle trat, und die Person des Ersteren nur
dem Hofdienste, und was damit verbunden ist,
Die Untergerichte des Hochstiftes,
gewidmet ward.
welche vorhin unter dem Namen der Advocatien be
kannt waren, erschienen nunmehr und der Benen
nung der Amts- oder Vogteibezirke; in den Stadten
gab es Schöpfenstühle und Stadtschultheisengerich
te, und in Beziehung auf den Blutbann war das
Territorium in mehrere mit besonderen Centgrafen
und Schöpfen versehene Centen eingetheilet. Jm
übrigen gehörten zu den besonderen Gerichten dieses
Zeitalters das Kuchenmeistereiamt, welches seine
Gerichtbarkeit über Hofsachen und die zum Hofe
gehörige Dienerschaft verbreitete, und dermal durch
das Hofmarschallamt vertreten wird; das Fischerge
richt (§. 5 Note a.J, ein Köttneramt d) u. s.w. Die
gewöhnlichen alten Ruge- und Dingwerksgerichte
wur=