X
Zweites Hauptstück.
Vom
Rechte der Erbfolgen.
Erster Abschnitt.
Von
der Erbfolge aus einem Testamente.
Einleitung. Bezug auf die gemeinen Rechte.
§. 566.
Von Testamenten. Allgemeine Betrachtung.
§. 567.
Besondere Bemerkungen nach fuldischem Rechte.
Von öffentlichen und privat Testamenten.
§. 568.
Von Veröffnung der Testamente, und von der
§. 569.
Gerichtbarkeit bei vorkommenden Streitfällen.
Von den Testamenten der fuldischen Clerisei.
§. 570.
Besonderes Jndult. Veranlassung desselben.
§. 571. Nähere Bestimmung. Privilegien dieser Testa
mente.
Von den Executoren derselben.
§. 572.
Zweiter Abschnitt.
Von
der Intestaterbfolge.
Allgemeine Betrachtung. Fuldische Erbfolge un
§. 573.
ter den Eheleuten.
Von der Erbfolge der Kinder.
§. 574.
Von der Erbfolge der Eltern und Seitenver
§. 575.
wandten.
Jntestaterbfolge im Vermögen der Weltgeistlichen.
§. 576.
Von der Jntestaterbfolge in Beziehung auf Ab
§. 577.
wesende. Besonderes Landesgesetz.
Wie es bei jenen Abwesenden gehalten werde,
§. 578.
welche nach verkuͤndigtem Gesetze abgegangen sind,
oder noch abgehen werden.
Verfügung in Beziehung auf Abwesende, welche
§. 579.
sich vor dem Gesetze hinwegbegeben haben. Ver
muthung des Todes bei einem Abwesenden von
stebenzig Jahren.
§. 580.