VII
§. 525.
Beschraͤnkte Veraͤußerung eines Auszuges.
§. 526.
Wie es bei der weiteren Verehelichung eines
Auszügers gehalten werde.
9. 527. Freiheit des Auszügers.
§. 528. Vom dinglichen Rechte eines Auszuges.
9. 529. Anschlag und Taxe desselben.
9. 530. Vom Tage der Entrichtung.
Dritter Absatz.
Von
dem Näherrechte.
§. 531.
Allgemeine Betrachtung.
§. 532.
Verschiedenheit des Naͤherrechtes.
§ 533.
Begriff eines Vorkaufes.
§. 534.
Vom eigentlichen Retracts- oder Einspruchsrechte.
§. 535.
Ob es nebst der Marklosung auch eine Amts
oder Gerichtslosung gebe.
§. 536.
Besondere Bemerkung wegen des Retractes in
Beziehung auf das fuldische Ergänzungsedict.
§. 537.
In wie weit das Naͤherrecht bei oͤffentlichen Ver
käufen statt habe.
§. 538.
Wie das Naͤherrecht aufhoͤre.
Vierter Absatz.
Von
der Redhibition bei verkauftem Viehe.
§. 539.
Allgemeine Erinnerung von der redhibitorischen
Klage. Landesgesetze.
§. 540.
Von der Schuldigkeit des Verkäufers, die heim
lichen Fehler seines Viehes zu offenbaren.
§. 541.
Von den Hauptmängeln bei Pferden und dem
Horn= und Rindviehe.
9. 542.
Gewaͤhrzeit dieser Hauptmaͤngel.
§. 543.
Besondere Anmerkung wegen der Franzosenge
schwüͤlste.
§. 544.