III
vollkommener Auszuge aus Recessen, Verordnun
gen, Regulativen und anderen Urquellen, die bei
weitem nicht Jeder ja vielmehr sehr selten Einer in
Händen hat, Alles das zusammen vorgeleget haben,
was nur immer auf den darinn behandelten Gegen
stand in einem oder dem anderen Betrachte einen
Einfluß hat, und aus vaterlaͤndischen Bestimmun
gen hergeleitet werden kann. Dem practischen An
faͤnger muß ohnehin zu seinem besseren Unterrichte
jeder Gegenstand im Ganzen und in seinen Theilen
vor Augen gestellet werden, damit er nicht gleich
im Anfange seiner Durchlesung durch zuvieles Ver
weisen auf das noch Kommende, ungeachtet sich
dieses nicht immer vermeiden laͤßt, gestoͤret werde.
Darum geschah es, daß ich im ersten Buche schon
verschiedene Materien bei einem und dem anderen
Puncte mit einfließen ließ, welche allerdings nach
einer strengen Beurtheilung zu einem anderen noch
nachfolgenden Buche gehoͤren; ich wußte aber auch
zum voraus, daß es manchem leser aus dem schon
angefuͤhrten Grunde willkommen sein wuͤrde, und
daß er sich in den nachkommenden Buͤchern lieber
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