XII
Wirkungen der Guͤtergemeinschaft nach der Ehe,
§. 329.
wenn sie
2. Durch Ehebruch u. s. w. geschieden wird.
Dritter Abschnitt.
Von
Ehepacten, der fuldischen Zugabe,
Aussteuer, Wittume und Witt
wensitze.
Begriff der Ehepacten.
§. 330.
freiwillige und noth
Eintheilung derselben in
§. 331.
wendige.
Form der Ehepacten.
§. 332.
Begriff einer gewoͤhnlichen fuldischen Zugabe.
§. 333.
Bestimmte Zugabe nach gemeinem Begriffe. Do
§. 334.
tal= und Paraphernalguter.
Von der Aussteuer.
§. 335.
Vom Wittume und Wittwensitze.
§. 336.
Zweites