d. Jud. Schicks., Nahr. u. Gewerb vorig. J. 371
rescript wegen der Judenknechte vom 15. Nov.
1754. 21) Ein im Jnterregnum erschienenes De
cret, daß die Fornicationsfälle der Juden zum Bisch
öfflichen Consistorium gehören sollen vom 12. Oct.
1759. 22) Regierungsmandat wider Judenmiß
handeln vom 25. Sept. 1764 b). 23) Erklärung
des §. 33. der 1751er Judenverordnung wegen Ver
bürgungen und Expromissionen vom 28. April 1766.
24) Fürstliches Decret, daß die Judenvorgaͤnger
nicht verschwägert sein sollen, vom 7. Aug. 1769.
25) Fuͤrstliche Entscheidung uͤber die Frage, welche
jüdische Gegenstände unmittelbar aus dem Kabinete
und welche von der Landesregierung zu besorgen seien?
vom 29. Aug. 1769. 26) Wegen des judischen
Verhaltens auf Sonn- und Feiertagen, s. Verord.
vom 16. Aug. 1770 §. 15. 27) Erläuterung des
angeführten §. vom 15. Nov. 1770. 28) Regie
rungsdecret das verbotne Tanzen auf juͤdische Pfing
sten und Laubenfesten betreffend vom 30. Sept.
1770. 29) Circular wegen Hinwegweisen der Bet
teljuden vom 5. März 1771. 30) Verordnung
von der Judeninstanz oder dem eingefuͤhrten Rabi
31) Sportelord
nergerichte vom 3. Jul. 1775.
nung für das jüdische Instanzgericht vom 6. Febr.
1776. 32) Verschiedene Erklaͤrungen der Juden
verordnung in den gem. Bescheiden vom 21.
33) Nachtrag und Erläut= | |
Mai 1776. II. a. b.
rung des §. 15. der Verord. das Rabinergericht be
treff. besonders wegen Füͤhrung des Protocolls u. w.
vom 28. Mai 1778. 34) Regierungsdecret, daß
die Juden, welche durch Vereinbarung des Gesamtamts
Weihers dem Hochstifte zugefallen sind, zur Juden
instanz
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