Vorbericht.
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persönlichen Verhältnissen und interessanten Begebenheiten =
verborgen, welche vermögend sind, nicht nur
in der Geschichte, in einzelnen Theilen der Statistik,
sondern auch im aufgestellten Sisteme des teutschen
Rechtes manchen Gegenstand in ein helleres licht
zu versetzen, Lücken auszufüllen, und vielleicht gar
in einem oder dem andern seither noch unerörtert
gebliebenen Puncte den vollen Ausschlag zu geben.
Das Hochstift Fuld ist wirklich in diesem
Betrachte so geringhaltig nicht, als es schon manchem ¬
im ersten Anblicke geschienen ist. Das Altertum =
des Stiftes; das Ansehen und ehemalige bedeutende =
Verhältniß der Fürstäbte am kaiserlichen Hofe
und bei Reichsversammlungen, die noch itzt bestehenden ¬
Reichscharacteristische Kennzeichen des regierenden =
Fürstbischoffes; die besondere innere Staatsund =
Adelsverfassung, der Einfluß auf die ringsumher =
liegende Buchische Ritterschaft; die besondern
Zustände verschiedner Personenklassen; wie auch
mehrere ganz eigne Privatrechte; alles dieses zeichnet =
diesen sonst kleinen Staatskörper ganz besonders
aus. Brower, Schannat und andere
haben in ihren Werken schon viel Sonderbares von
diesem Staate geliefert, und hatten die Ehre gut
aufgenommen zu werden. Sollte es wohl nicht
der Mühe werth sein, auch das noch zu behandeln,
was das Publicum noch nicht in Händen hat?
a) Man sehe Herrn v. Selchows Elementa juris
Germanici privati hodierni Tom. II., worinn nicht nur
alle diese Provinzialsammlungen, sondern auch unzählige =
einzelne Landesverordnungen aus allen Reichskreisen =
angeführet sind.
§. 2.