Full text: Adler, Karl: Realcontract und Vorvertrag

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Frage, ob die Subsumption unter ein bestimmtes Rechtsin 
stitut dem Willen der das letztere regelnden Normen gemäß ist, 
wird uns nicht beschäftigen. Wir wollen nur einen für jedes 
Privatrecht relevanten juristischen Thatbestand feststellen, und 
dann die Reaction der uns nächstliegenden Privatrechte gegen 
denselben prüfen. 
In Zweck und Mittel demnach mit Degenkolbs berühmter 
Monographie einig, trennen sich unsere Pfade doch schon im 
Beginnen, und sind auch unsere Resultate wesentlich ab 
weichend (§§ 7—12). Auf dem Wege unserer Untersuchung 
stießen wir bald auf den Unterschied zwischen Vorverträgen 
zu Real= und Consensualverträgen, und damit auf das früher 
zu lösende Schwesterproblem der Bedeutung der Realverträge 
für das heutige Recht. Auch hier herrscht bis auf die neueste 
Zeit, welche die treffliche, aber diesen Punkt doch mehr streifende 
Arbeit von Schey gebracht hat, eine völlige Zerfahrenheit 
der Ansichten, die es nothwendig machte, daß auch wir den 
Weg durch das Gestrüppe eingealterter Controversen bahnen 
helfen. Wir beginnen mit der Erörterung des Realcontracts.
	        
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