Volltext : Adickes, Franz: Zur Lehre von den Bedingungen nach römischem und heutigem Recht

§  12.  Resultate  für  Wissenschaft  und  Gesetzgebung.
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pflichen
kung  haben  sollten,  dass  die  Augen  für  den  unerschö
Reichthum  des  alltäglichen  Rechtslebens  geöffnet  und  die  gefährlichen ¬
  generellen  Sätze  nicht  eher,  als  bis  das  zur  Gewinnung ¬
  derselben  nöthige  Material  in  reichlicherer  Menge  beschafft
ist,  aufgestellt  würden.  Und  grade  bei  dem  neuen  Civilg
gesetzbuch ¬
  müsste  eine  solche  weise  Scheu  vor  allzu  schnellem  Gene
ralisiren  vor  Allem  schöne  Früchte  tragen!
            
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