Volltext : Adamkiewicz, Albert: ¬Der Rechtsbegriff der Curatel - die Pflegschaft - in systematischer Darstellung

II.  Römisches  Recht.  —  Begriff  und  Arten  der  Curatel.
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Frage  gestellt,  noch  zweifelhaft  sind,  noch  sich  als  unbestimmt
erweisen,  da  ist  der  Fürsorge  des  Curators  kein  Raum  geboten. -
  Denn  in  jenen  Rechten  und  Pflichten  ist  diese  Fürsorge -
  mit  enthalten,  sie  wird  also  von  jenen  absorbirt  als
ordentliche  Fürsorge  des  Inhabers  der  väterlichen  Gewalt  oder
der  Vormundschaft.  Wo  aber  jene  Rechte  und  Pflichten  ganz
oder  theilweise  ruhn  oder  sich  aus  irgend  einem  Grunde  nicht
wirksam  äussern  können,  da  tritt  die  Fürsorge  des  Curators
als  eine  ausserordentliche  in  die  Lücke.  Insofern  kann  man
also,  aber  in  einem  anderen  Sinne,  als  es  Schweppe  that,
von  einem  Surrogat  der  väterlichen  Gewalt  und  der  Vormundschaft -
  sprechen,  aber  auch  nur  von  einem  Surrogat  der  einen
oder  der  andern.
Indem  man  von  einer  gesetzlich  geregelten  ausserordentlichen -
  Fürsorge  für  Personen  oder  Sachen  spricht  kann  man
indess  damit  nicht  eine  erschöpfende,  alle  Fälle  vollkommen
deckende  Formel  erfunden  haben  wollen;  denn  mannigfach
durchzogen  von  ergänzenden  Schöpfungen  der  Jurisprudenz  und
Magistratur,  bietet  das  Institut  hier  und  da  Anomalien,  deren
Erörterung  in  jedem  einzelnen  Falle  vorbehalten  bleiben  muss.
Cura  minorum;  Unterscheidung  der  cura  und  tutela.
Schon  die  cura  minorum,  indem  sie  als  ein  besonderes
neues  Merkmal  den  Consens  des  Curators  zu  einzelnen  Acten
des  minor  einführt,  lässt  sich  nicht  überall  als  reines  Vertretungsverhältniss -
  charakterisiren,  wiewohl  auch  sie  sich  vorwiegend -
  als  solches  darstellt.
Wir  wissen,  wie  die  Einfachheit  der  Formen  und  Sitten
in  den  älteren  Zeiten  Roms  es  mit  sich  bringen  konnte,  dass
schon  die  Pubertät  zur  vollen  schrankenlosen  Freiheit  in  der
Verfügung  über  das  Vermögen  führte.  Der  pubes  wird,  wie
es  Rudorff  nennt,  sein  eigner  Tutor  und  Auctor,  aber  auch  sein
eigner  Curator  und  Administrator  seines  Vermögens.  Auch  im
Familien-  und  öffentlichen  Leben  bildete  die  Pubertät  einen
gewichtigen  Wendepunkt.1)  Jetzt  war  die  Möglichkeit  zur  Ehe) -
  v.  Savigny,  Vermischte  Schriften.  Bd.  II.  S.  323  ff.
            
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