Volltext : Adamkiewicz, Albert: ¬Der Rechtsbegriff der Curatel - die Pflegschaft - in systematischer Darstellung

II.  Römisches  Recht.  —  Begriff  und  Arten  der  Curatel.
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nebeneinander  gebildet,  nicht  das  eine  als  Theil,  und  nicht  als
Abart  des  anderen;  nur  als  Surrogat  der  Vormundschaft  könnte
man  in  gewisser  Beziehung  die  Curatel  bezeichnen,  wie  man
denn  auch  in  einem  gewissen  allgemeinen  Sinne  die  Vormundschaft -
  als  Ersatz  einer  ruhenden  oder  fehlenden  väterlichen
Gewalt  auffassen  kann.
Wenn  aber  gesagt  wird,*)  das  Römische  Recht  habe  als
eine  zweite  Species  der  Vormundschaft  neben  der  Tutel  die
Curatel  ausgebildet,  so  wird  der  Satz  schon  angesichts  der
selbständigen  historischen  Entwickelung  der  römischen  Curatelen -
  erhebliche  Bedenken  erregen  müssen,  —  und  vollends
unlöslich  wird  der  Widerspruch,  wenn  an  die  zahlreichen  curae
bonorum  gedacht  wird.  Denn  vergeblich  müsste  man  sich
fragen,  wie  ein  Rechtsinstitut  zu  erklären  sei,  das  bei  aller
Wahrung  seines  angeblich  zu  Grunde  liegenden  vormundschaftlichen -
  Charakters  Fälle  umfassen  kann,  die  doch  auch
etwas  ausschliesslich  Wesenloses,  oder  ein  Conglomerat  von
Sachen  und  Rechten  betreffen  könnte?  Soll  es  sich  also  auch
hier  überall  um  ein  vormundschaftliches  Verhältniss  handeln,
so  würde  die  Frage  noch  einer  befriedigenden  Lösung  harren,
wie  ein  vormundschaftliches  Verhältniss  zu  denken  sei,
dessen  Object  etwas  anderes  wäre,  als  die  physische  Persönlichkeit? -

Als  die  physische  Person.  —  Auch  in  der  Rudorff'schen
Bestimmung  des  Begriffs  der  Curatel  ist  sie  von  ausschlaggebender ¬
  Bedeutung.  Man  muss  dies  acceptiren,  aber  nur  insofern
die  Individualität,  die  physische  Person  in  einem  begrifflichen
Gegensatz  gedacht  wird  zur  juristischen  Person.  Die  juristische
Person  ist  nicht  Gegenstand  der  römisch-rechtlichen  Curatel,
der  cura  in  dem  hier  behandelten  technischen  Sinne.  Was
neuere  Rechte  in  Bezug  auf  Curatelen  und  Curatoren  von  Corporationen -
  und  Stiftungen  geschaffen  haben,  gehört  vorwiegend
dem  öffentlichen  Rechte  an  und  kann  daher  nicht  Raum  finden
in  der  Darstellung  der  römischen  privatrechtlichen  cura.
Aber  auch  der  Begriff  der  physischen  Person  in  dem  hier
*)  Dernburg,  Das  Vormundschaftsrecht  der  Preussischen  Monarchie,
III.  Aufl.  S.  3.
            
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