Allgemeine
Juristische Monatsschrift
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für die
Preußischen Staaten.
Herausglgeden
vom Justizkommissarius Mathis.
10ter Band, 2tes Heft. Februar 1821.
Zweiter Abschnitt.
Reskripte an einzelne Behörden.
19.
Ueber das Aufgebot einer eingetragenen
Post, von welcher weder die Quittung
und der Mortifikationsschein des letzten
Inhabers, noch das Originaleintragungsdokument -
beigebracht werden können.
Anfrage der Pommerschen Regierung vom 12.
Dezember 1806.
In einer bei uns schwebenden Provokationssache entsteht -
die Frage:
ob ein Gutsbesitzer, welcher behauptet, daß eine, auf
sein Gut eingetragene, Post getilgt sei, und daß er
weder den unstreitigen letzten Inhaber derselben nachweisen, -
noch eine Quittung und Mortifikationsschein
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Allg. Jur. Monatsschr. 10r Vd. 26 H. Februar 1811.
Staatsbibliothel
Max-Planck-Institut für
zu Berlit