Volltext : Ramdohr, Hermann: ¬Das Familienfideikommiß im Gebiete des preußischen Allgemeinen Landrechts

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Vorwort.
Eine  selbständige  Darstellung  des  landrechtlichen  Familienfideikommißrechts ¬
  fehlt  bisher.  Durch  das  erhebliche  Anwachsen  der
Zahl  der  Fideikommisse  in  Preußen  während  des  letzten  Jahrzehntes
hat  hier  die  Fideikommißfrage  eine  erhöhte  praktische  Bedeutung  erhalten. ¬
  Die  Schwierigkeit  der  Rechtsmaterie  an  sich,  nicht  minder  aber
die  Art  und  Weise  ihrer  gegenwärtigen  Regelung  in  einer  Fülle  von
Einzelbestimmungen,  welche  die  Übersicht  wesentlich  erschwert,  läßt
die  Schaffung  von  Hilfsmitteln  für  den  praktischen  Gebrauch  in  besonderem ¬
  Maße  wünschenswert  erscheinen.  Mit  vorliegendem  Werke
ist  der  Versuch  gemacht,  jenem  Verlangen  Rechnung  zu  tragen.
Behandelt  wird  das  heutige  Familienfideikommißrecht  im  Gebiete
des  Allgemeinen  Landrechts.  Die  Vorschriften  der  preußischen  und
Reichs=Gesetze,  soweit  sie  auf  das  Fideikommißwesen  Bezug  haben,
sind  gesammelt  und  in  einem  besonderen  Teile  vorangestellt.  Im
Anschluß  hieran  werden  ferner  auch  die  Vorschläge  des  Entwurfs
eines  Fideikommißgesetzes  vom  Jahre  1903  aufgeführt.  Den  Hauptteil ¬
  bildet  die  alsdann  folgende  systematische  Darstellung.  In  dem
dritten  und  letzten  Teile  sind  schließlich  noch  Entwürfe  (Formulare)
zu  den  wichtigsten  im  Fideikommißrecht  vorkommenden  Rechtsakten
beigefügt.
Posen,  den  24.  Juni  1909.
Hermann  Ramdohr.
            
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