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Revisionserkenntnisse, deren Stempelpflichtigkeit
T. s. v. Erkenntnisse; II. p. 35.
Revisionsinstanz, Verhandlungen in derselben
T s. v. Processe ; II. p. 35. 37. 38.
Richterliches Gehör und Entscheidung in Stempelstrafsachen, ¬
Berufung darauf G. §. 31., II. p. 103.
Rittmeister zweiter Classe, s. kriegsrechtliche Erkenntnisse. ¬
Rubel, Russische, deren Werthsveranschlagung
H. p. 16.
S.
Salvus conductus T. s. h. v. und s. u. Frei-Geleitsbrief; -
H. p. 44.
Schankanlagen, polizeiliche Verhandlungen darüber Z. p. 93.
Scheidebriefe der Rabbinen
T. s. h. v. und s. v. Erkenntnisse; II. p. 125.
Scheine, zahlbare, der kaufmännischen Cassenvereine ¬
II. p. 134.
Schenkungen, unter Lebenden, und von Todeswegen, ¬
auch remuneratorische, unterliegen dem
für Erbschaften vorgeschriebenen Stempel
T. s. h. v. und s. v. Erbschaften; II.
p. 68.
bei Schenkungen unter Lebenden ist der Stempel ¬
nicht als Erbschaftsstempel, sondern als
Vertragsstempel zum Hauptexemplare des
Schenkungsinstruments zu verwenden, und daher ¬
auch nicht durch die ErbschaftsstempelTabellen ¬
zu controlliren
(I. p. 91.); Z. p. 44. 76.
unter Lebenden, von Renten und Pensionen,
darauf finden die Bestimmungen der Cabin.
Ordre v. 1. Decbr. 1822 nicht Anwendung
Z. p. 57.
—
an die Haupt-Bibelgesellschaft und deren Töch
tergesellschaften gemachte, sind stempelfrei
Z. p. 56.
S. auch Erbschaften, Stempelstrafen.
Schenkungsverträge, unter Lebenden, schriftliche,
sind stempelpflichtig
II. p. 68. 76.; Z. p. 44.
über Immobilien, welche Art von Stempelpapier ¬
dazu zu verwenden ist
H. p. 9.
Schiedsrichterliche Behörden,
deren Entscheidungen, ¬
s. Erkenntnisse.
Schiffsmannschaft, Processe wegen Entlassung derselben ¬
H. p. 30.
Schlufsberichte in der Appellationsinstanz, wenn
kein Erkenntnifs abgefafst wird
T. s. v. Processe; HI. p. 38.
Schlufszettel der Mäkler T. s. h. v. und s. v.
Mäklcratteste; H. p. 44.