Inhaltsverzeichnis : Menger, Anton: ¬Das Bürgerliche Recht und die besitzlosen Volksklassen

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Anzahl  von  politischen  Grundrechten  ein  Ereignis,  welches ¬
  das  Gedankenleben  einer  ganzen  Generation  in
Anspruch  nahm.  Heute  ist  es  vorherrschend  der  soziale ¬
  Zustand  der  Volksmassen,  welcher  die  Gemüter
der  Menschen  bewegt;  dieser  ist  aber  zum  grossen
Teile  von  der  Beschaffenheit  der  bürgerlichen  Gesetz
gebung  abhängig.
Deshalb  sollten  die  Staatsmänner
in  Deutschland  und  anderwärts  die  Ausbildung  des
bürgerlichen  Rechts  nicht,  wie  bisher,  als  eine  Aufgabe
betrachten,  welche  naturgemäss  den  Fachjuristen  zufällt ¬
  und  lediglich  von  juristischen  Gesichtspunkten  zu
lösen  ist.  Man  möge  auch  nicht  allzusehr  auf  den
mildernden  Einfluss  der  Sozialgesetzgebung  vertrauen,
deren  wohlthätige  Wirkungen  sich  nach  der  Natur  der
Sache  nur  auf  vergleichsweise  enge  Lebenskreise  erstrecken ¬
  können,  während  durch  das  bürgerliche  Recht
der  soziale  Zustand  aller  Staatsbürger  bestimmt  wird.
Ein  einseitiges  bürgerliches  Gesetzbuch,  welches  die
Gerichte  täglich  und  stündlich  nötigt,  den  besitzlosen
Volksklassen  Unrecht  zu  geben,  muss  diese  allmählich
auf  das  Tiefste  verbittern.  Deshalb  habe  ich  auch,
zahlreicher  Bedenken  nicht  achtend,  die  Kritik  des
bürgerlichen  Gesetzbuchs  vom  Standpunkt  der  besitzlosen ¬
  Klassen  unternommen.  Möge  sich  die  deutsche
Nation  diese  Darstellung  zu  Nutze  machen!
            
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