Inhalts-Verzeichniss.
Inhaltsverzeichniss
Berichtigungen
Quellen und Litteratur
I. Historischer Theil.
A. Blick auf die Rechtsentwicklung Graubündens.
1. Im allgemeinen
Rechtshistorische und politische Entwicklung Graubündens.
Die vier Perioden in der Rechtsentwicklung des Landes:
In der ersten Periode bis 916 bildete die bündnerische Rechtsgeschichte ¬
einen Theil der römisch-fränkischen.
In der zweiten Periode von 916—1524 war sie ein Theil der
deutschen Rechtsgeschichte: Die Immunitäten der beiden Stifte Chur
und Disentis; Entstehen und Zeit der Feudalherrschaften; Kampf
zwischen Gemeinden und Herrschaften um politische und rechtliche
Freiheit und Unabhängigkeit. Die in diesem Kampfe entscheidenden
Faktoren waren: Die persönliche Freiheit, die Institute der Ammannswahl ¬
und der Bussengelder, die übrigen freien Elemente, die Feudalherrschaften ¬
unter sich in Streit, die Zerwürfnisse zwischen dem
Bischof und seinen berathenden Collegien.
Resultate der bündnerischen Freiheitsentwicklung in ihrer
ersten Phase: Sieg der Gemeinderechte über die Herrschaftsrechte und
Schaffung der III Bünde; in ihrer zweiten Phase: Gründung des Freistaates ¬
der III Bünde.
Die konfessionellen Gegensätze. Der Bundesvertrag von 1524
und seine Grundprinzipien. Eigenartiger Charakter des rätischen
Freistaates.
In der dritten Periode von 1524—1800 kannte Bünden seine
selbständige nationale Rechtsgeschichte.
Erster Theil dieser Periode von 1524 bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts: ¬
Die Polizei-, Civil- und Kriminal-Statuten der Gerichtsgemeinden, ¬
ihre Entstehung, ihre Sprache, ihre Revisionen. — Das
Gewohnheitsrecht. — Das Rechtsverfahren in Civil- und Kriminalsachen.
Zweiter Teil dieser Periode von der Mitte des 17. Jahrhunderts
bis zur Helvetik: Eine Zeit der Stagnation und Verknöcherung im
Rechtsleben. — Der Anschluss Graubündens an die Helvetik.
In der vierten Periode von 1800 bis zur Gegenwart: Graubünden, -
ein Kanton der schweizerischen Eidgenossenschaft.
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