Full text: Grolman, Karl Ludwig Wilhelm von: Theorie des gerichtlichen Verfahrens in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten

462 2. B. Specieller Theil Ausserord. Proc. 
Anleitung des Locationsurtheils, aus dieser Masse 
die Zahlung zu leisten seyen. Dieses Schema ist 
es, welches man mit dem Namen des Distribu 
tionsbescheides bezeichnet, obgleich dasselbe kei 
neswegs als ein richterliches Erkenntniss betrachtet 
werden kann a). — Zugleich muss ein Termin 
zur wirklichen Auszahlung der Gelder angesezt 
und eine Ladung auf diesen Termin sämmtlichen 
Gläubigern nebst dem Distributionsbescheide ein 
gehändigt werden. In Ansehung derjenigen Gläu 
biger, welche, nach dem Distributionsbescheide. 
wirklich Zahlungen zu erhalten haben, muss diese 
Ladung zugleich die Auflage enthalten, in eigener 
Person oder durch einen besonders bevollmäch 
tigten zu erscheinen, um gegen Auslieferung der 
Originalurkunden über ihre Forderungen und 
gehörige Quittirung, das ihnen gebührende Geld 
in Empfang zu nehmen 5). In dem angesezten 
zu einem provisorischen Zahlungsbefehle vorhan 
den sind (§. 238.); oder es keinen. Zweifel ausge 
setzt ist, dass der, schon izt Zahlung verlangen 
de Gläubiger gewiss befriedigt werde werden. 
a) Deswegen kann auch kein Rechtsmittel gegen diese 
Berechnung ergriffen, und die Fehler derselben 
können zu jeder Zeit noch verbessert werden. 
5) In dieser Ladung auf den Fall des Nichterscheinens 
die Präclusion von der Masse anzudrohen, scheint 
mir ein Verkennen der richterlichen Besuguisse 
zu seyn.
	        
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