Full text: Grolman, Karl Ludwig Wilhelm von: Theorie des gerichtlichen Verfahrens in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten

1. Abschnitt. Duplik. 
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durchaus nach den oben (§. 175) angegebenen. 
Bestimmungen eingerichtet werden muls. In 
Ansehung dessen, was der Kläger auf die Einlas 
sung des Beklagten erklärt, hat der Richter nur 
darauf zu achten, dass dadurch keine Verwirrung 
in dem Processe begründet werde. Sobald nun 
die Replik nicht verworfen werden kann, so muss 
sie, nach dem milsperstandenen Grundsatze: 
dass dem Beklagten das letzte Wort gebühre, ei 
nem Grundsatze, welcher allgemein in dieser un 
gegründeten Auslegung als solcher aufgenommen 
worden ist, dem Beklagten, selbst wenn darinn 
keine eigentliche Replikationen enthalten wären, 
zur Erklärung (Duplik) mitgetheilt werden. 
.. 
§. 181. 
Duplik. 
Diese zweyte Antwort des Beklagten, in wel 
cher von ihm in der Regel gleichfalls zum richter 
lichen Spruche hintersetzt wird, kann eben so 
sehr und auf eben so viele Arten, wie die Re 
plik des Klägers, eine zusammengesetzte Deduc 
tion seyn. Wenn sie alles, was sie ihrer Natur 
nach enthalten kann, wirklich enthält, so findet 
man in ihr folgende Bestandtheile: 1.) eine Er 
klärung über dasjenige, was der Kläger auf die 
Einlassung des Beklagten bemerkt hat, worinn
	        
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