1. Abschnitt. Replik.
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§. 178.
Einige Vorsichtsregeln bey der Verfertigung dieser
Arbeit.
1.) Da diese Arbeit Gegendeduction ist, so
beobachte man, so viel es möglich ist, diesel
be Ordnung, welche in der Antwort des Beklag
ten beobachtet worden ist. Nur wenn die Ge
setze der Ordnung von dem Beklagten gänzlich
mit Fülsen getreten worden sind, so entferne
man die dadurch möglicher Weise zu bewirkende
Verwirrung des Processes, indem man sich vor
allen Dingen die Antwort des Beklagten in die
gehörige Ordnung bringt, und nach dieser seine
Gegenerklärung einrichtet.
2.) Hat der Beklagte sich in der Antwort von
der Einlassung auf die Klage zu befreien gesucht,
so richte man, indem man die Verwerflichkeit
der, zur Bewirkung dieser Befreiung, gebrauch
ten Gründe zeigt, sein Gesuch genau auf die Ver
fügung, welche der Richter, unter Vorausse
tzung dieser Verwerflichkeit hätte erlassen sol
len (§. 176.), und vergesse darum nicht dem
Gesuche selbst die gehörige Ungehorsamsbeschul
digung vorauszuschicken.
3.) Gegründete verzögerliche Einreden des
Beklagten beseitige der Kläger entweder sogleich,