Full text: Grolman, Karl Ludwig Wilhelm von: Theorie des gerichtlichen Verfahrens in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten

1. Abschnitt. Replik. 
281 
§. 178. 
Einige Vorsichtsregeln bey der Verfertigung dieser 
Arbeit. 
1.) Da diese Arbeit Gegendeduction ist, so 
beobachte man, so viel es möglich ist, diesel 
be Ordnung, welche in der Antwort des Beklag 
ten beobachtet worden ist. Nur wenn die Ge 
setze der Ordnung von dem Beklagten gänzlich 
mit Fülsen getreten worden sind, so entferne 
man die dadurch möglicher Weise zu bewirkende 
Verwirrung des Processes, indem man sich vor 
allen Dingen die Antwort des Beklagten in die 
gehörige Ordnung bringt, und nach dieser seine 
Gegenerklärung einrichtet. 
2.) Hat der Beklagte sich in der Antwort von 
der Einlassung auf die Klage zu befreien gesucht, 
so richte man, indem man die Verwerflichkeit 
der, zur Bewirkung dieser Befreiung, gebrauch 
ten Gründe zeigt, sein Gesuch genau auf die Ver 
fügung, welche der Richter, unter Vorausse 
tzung dieser Verwerflichkeit hätte erlassen sol 
len (§. 176.), und vergesse darum nicht dem 
Gesuche selbst die gehörige Ungehorsamsbeschul 
digung vorauszuschicken. 
3.) Gegründete verzögerliche Einreden des 
Beklagten beseitige der Kläger entweder sogleich,
	        
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