Volltext : Hinze, Heimbert Johann: Unterricht von Pachtabnahmen und Uebergaben

banda  nicht  erwiesen,  daher  sothanes  ludicatum, -
  wegen  dieser  Meliorationen  pro  purificato, -
  zu  declariren.
Denn  so  giebt  zwar  tenor  hujus  Interlocuti
deutlich  genug  zu  erkennen,  daß  durch  die  beschehe
ne  Nachlassung  des  Beweises  die  Sache  lediglich
zu  einer  balance  der  Feldbestellung  de  ad.  1772.
mit  dem  alten  herrschaftlichen  Inventario,  so  producentischer -
  Erblasser  von  seinem  Verpächter  erhalten, =
  und  resp.  demselben  hinwiederum  abzuliesern  gehabt, ¬
  eingeleitet,  und  dadurch  insonderheit  ausgemittelt =
  werden  sollen,  ob  dessen  Erben  in  Rüͤcksicht
auf  jenes  alte  herrschaftliche  Inventarium  mehr  Akker =
  beym  Abzug  bestellt  abgeliefert,  gestalten  es  auf
diesen  Umstand  nach  Maasgabe  des  §.  11.  Contractus -
  hauptsächlich  angekommen,  da  nach  solchen  das
Feld=Inventarium  in  eben  dem  Stande  wieder =
  abzuliefern  gewesen  als  productischer  Erblasser
es  beym  Anzuge  erhalten.  Aus  diesem  Gesichtspunkte =
  hätten  also  producenten  das  alte  Herrschaftliche ¬
  Feld-Inventarium  in  quali  detailliren,  und
zum  Beweis  produciren  sollen,  weil  in  den  Commissions ¬
  actis  de  ao.  1766.  et  1772.  hiervon  keine =
  mehrere  Spur  zu  befinden  ist,  als  daß  es  in
quanto  zu  2702  thlr.  23ggl.  10  bey  der  Berechnung =
  allegiert  wird,  allein  auf  dieses  Feldregister
haben  so  wenig  Producenten  beym  Be-als  Reproducente ¬
  beym  Gegenbeweis  ihr  Augenmerk  gerichtet, ¬
  und  balanciren  die  dabey  hinc  inde  producirte
Extracte  blos  die  Feldbestellungen  de  ao.  1766  et
1772.  unter  sich,  keinesweges  aber  entscheiden  sie  die
Frage,
            
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