Volltext : Walch, Carl Friedrich: ¬Das Näherrecht

—-Vorrede


zur  ersten  Ausgabe.
Es  ist  zwar  die  Lehre  von  dem  Naherrecht  die
Beschaͤftigung  verschiedener  sowohl  ltern;  als
neuern  Gelehrten  gewesen;  ich  schmeichele  nir  aber
dennoch,  daß  ich  keine  uͤberfluͤssige  Arb  eit  unte  nommen, ¬
  da  ich  auch  in  gegenwaͤrtiger  Schrift  diese
wichtige  Gerechtsame  zu  meinem  Gegenstand  erwählet =
  habe.  Diejenige,  so  sich  um  dieselbe  besonders ¬
  bereits  verdient  gemacht,  haben  solches  theils
in  groͤsern;  theils  in  kleineren  und  vornehmlich
academischen  Abhandlungen  gethan.  Die  Wissenschaft =
  von  dem  Einstandsrecht  ist  so  lehrreich  und
ausgebreitet,  daß  sie  ohnehin  in  die  wenigen  Bogen, ¬
  welche  die  letztere  Art  von  Schriften  ausmachen ¬

)(  4
            
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