Volltext : Gebhard, Herman: ¬Das Reichsgesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung vom 22. Juni 1889

Werkmeister  —  Zentralbehörde.
383
Beauftragte  des  Vorsitzenden  §61:
Anspruch  auf  Rente  anzubringen
W.  der  Beisitzer  des  Schiedsge§ ¬
  75;  W.  des  Vorsitzenden  des
richtes  §  73.
Schiedsgerichts,  seines  StellverWerkmeister, ¬
  Vers.=Pflicht  der  W.
treters  und  der  Beisitzer  §§  72
1  5.
77;  Verwaltungsbehörde,  in  deren
Wertpapiere  s.  Anlegung.
Bezirk  der  W.  des  Versicherten
Widerrufliche  Anlegung  des  Verliegt ¬
  §  75;  s.  Beschäftigungsort.
mögens  der  Vers.-Anst.  in  GrundWohnsitz ¬
  im  Deutschen  Reiche  Vorstücken ¬
  oder  anderen  als  im  §  76
aussetzung  des  Rentenbezugs  §145,
des  Unfallversicherungsgesetzes  ge§ ¬
  34  11,  im  Bezirke  der  Vers.nannten ¬
  Wertpapieren  §  129.
Anst.  als  Voraussetzung  der  BeWiderspruch ¬
  gegen  die  Verteilung
kleidung  des  Amtes  eines  Verder ¬
  Renten  s.  Verteilung.
treters  §  50  5;  die  Postanstalt,  in
Wiederaufleben  der  Anwartschaft
deren  Bezirke  der  Empfangsberechauf ¬
  Rente  §  32  9.
tigte  seinen  W.  hat,  zahlt  die
Wiederaufnahme  des  VerfahRenten ¬
  aus  §  91;  Verlegung  des
rens,  die  Bestimmungen  der
W.  §  91.
Civilprozeßordnung  über  die  W.
Württemberg  s.  Post.
d.  V.  finden  auf  die  Anfechtung
3.
rechtskräftiger
Entscheidungen
entsprechende  Anwendung  §  821.
Zahl  der  Ausschußmitglieder  §§  48
Wiedereintritt  in  versicherungs54 ¬
  unter  Nr.
pflichtige  Beschäftigung  §  32.
Zahlung  der  Renten  durch  die
Wiedereinziehung  der  von  GePostanstalten ¬
  §  91;  Z.  der  Renmeinden ¬
  oder  Kommunalverten -
  durch  Kasseneinrichtungen  ohne
bänden  für  Arbeitgeber  vorschußVermittlung ¬
  der  Postanstalten
weise  geleisteten  Beiträge  §  113:
94;  der  Beiträge  durch  die
der  zu  viel  gezahlten  Beiträge
Arbeitgeber  s.  Arbeitgeber;  durch
von  der  Vers.=Anst.  §  125.
die  Versicherten  s.
Versicherte;
Wiederholung  eines  abgelehnten
durch  die  Gemeinden  und  KomAntrages ¬
  auf  Invalidenrente  remunalverbände ¬
  s.  Beiträge,  Stagelmäßig -
  erst  nach  Jahresfrist  von
tutarische  Bestimmungen;  Z.  der
neuem  zulässig  §  2  3,  §  84  2.
Renten  monatlich  s.  ZahlungsWiederwahl, -
  Ablehnung  der  W.
termine.
für  eine  Wahlperiode  §  60.
Zahlungstermine,  Angabe  derWiederwählbar, ¬

ausscheidende
selben  in  dem  BerechtigungsausAusschußmitglieder ¬
  und  Schiedsweise ¬
  §  86;  die  Zahlung  der
gerichtsbeisitzer  sind  w.  §§  49,  71.
Renten  erfolgt  in  monatlichen
Willenserklärungen  des  VorTeilzahlungen ¬
  im  Voraus  §  26  e.
standes  der  Vers.=Anst.  §  47.
Zehn  Jahre,  für  zehn  J.  wird  die
Wirkungen  der  Anerkennung  von
Höhe  der  Beiträge  zunächst  festKasseneinrichtungen ¬
  §  6  1.
gesetzt  §§  20  10,  96;  verschiedene
Witwe,  Erstattung  von  Beiträgen
Berechnung  der  Altersrente  wähan ¬
  die  Witwe  des  Versicherten
rend  der  ersten  zehn  I.der  Über§§ ¬
  31,  95.
gangszeit  und  während  des  späWoche ¬
  §  156;  s.  Beitragswoche
teren  Teils  derselben  §  1591.
Kalenderwoche.
Zeitenarbeiter  s.  Saisonarbeiter.
Wöchentliche  Beiträge  §  96.
Zeitpunkt  des  Antrags  auf  RentenWohnort, ¬
  bei  der  für  den  W.  zugewährung ¬
  s.  Wiederholung.
ständigen  unteren  VerwaltungsZentralbehörde -
  s.  Landeszentralbehörde ¬
  hat  der  Versicherte  den
behörde.
            
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