Werkmeister — Zentralbehörde.
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Beauftragte des Vorsitzenden §61:
Anspruch auf Rente anzubringen
W. der Beisitzer des Schiedsge§ ¬
75; W. des Vorsitzenden des
richtes § 73.
Schiedsgerichts, seines StellverWerkmeister, ¬
Vers.=Pflicht der W.
treters und der Beisitzer §§ 72
1 5.
77; Verwaltungsbehörde, in deren
Wertpapiere s. Anlegung.
Bezirk der W. des Versicherten
Widerrufliche Anlegung des Verliegt ¬
§ 75; s. Beschäftigungsort.
mögens der Vers.-Anst. in GrundWohnsitz ¬
im Deutschen Reiche Vorstücken ¬
oder anderen als im § 76
aussetzung des Rentenbezugs §145,
des Unfallversicherungsgesetzes ge§ ¬
34 11, im Bezirke der Vers.nannten ¬
Wertpapieren § 129.
Anst. als Voraussetzung der BeWiderspruch ¬
gegen die Verteilung
kleidung des Amtes eines Verder ¬
Renten s. Verteilung.
treters § 50 5; die Postanstalt, in
Wiederaufleben der Anwartschaft
deren Bezirke der Empfangsberechauf ¬
Rente § 32 9.
tigte seinen W. hat, zahlt die
Wiederaufnahme des VerfahRenten ¬
aus § 91; Verlegung des
rens, die Bestimmungen der
W. § 91.
Civilprozeßordnung über die W.
Württemberg s. Post.
d. V. finden auf die Anfechtung
3.
rechtskräftiger
Entscheidungen
entsprechende Anwendung § 821.
Zahl der Ausschußmitglieder §§ 48
Wiedereintritt in versicherungs54 ¬
unter Nr.
pflichtige Beschäftigung § 32.
Zahlung der Renten durch die
Wiedereinziehung der von GePostanstalten ¬
§ 91; Z. der Renmeinden ¬
oder Kommunalverten -
durch Kasseneinrichtungen ohne
bänden für Arbeitgeber vorschußVermittlung ¬
der Postanstalten
weise geleisteten Beiträge § 113:
94; der Beiträge durch die
der zu viel gezahlten Beiträge
Arbeitgeber s. Arbeitgeber; durch
von der Vers.=Anst. § 125.
die Versicherten s.
Versicherte;
Wiederholung eines abgelehnten
durch die Gemeinden und KomAntrages ¬
auf Invalidenrente remunalverbände ¬
s. Beiträge, Stagelmäßig -
erst nach Jahresfrist von
tutarische Bestimmungen; Z. der
neuem zulässig § 2 3, § 84 2.
Renten monatlich s. ZahlungsWiederwahl, -
Ablehnung der W.
termine.
für eine Wahlperiode § 60.
Zahlungstermine, Angabe derWiederwählbar, ¬
ausscheidende
selben in dem BerechtigungsausAusschußmitglieder ¬
und Schiedsweise ¬
§ 86; die Zahlung der
gerichtsbeisitzer sind w. §§ 49, 71.
Renten erfolgt in monatlichen
Willenserklärungen des VorTeilzahlungen ¬
im Voraus § 26 e.
standes der Vers.=Anst. § 47.
Zehn Jahre, für zehn J. wird die
Wirkungen der Anerkennung von
Höhe der Beiträge zunächst festKasseneinrichtungen ¬
§ 6 1.
gesetzt §§ 20 10, 96; verschiedene
Witwe, Erstattung von Beiträgen
Berechnung der Altersrente wähan ¬
die Witwe des Versicherten
rend der ersten zehn I.der Über§§ ¬
31, 95.
gangszeit und während des späWoche ¬
§ 156; s. Beitragswoche
teren Teils derselben § 1591.
Kalenderwoche.
Zeitenarbeiter s. Saisonarbeiter.
Wöchentliche Beiträge § 96.
Zeitpunkt des Antrags auf RentenWohnort, ¬
bei der für den W. zugewährung ¬
s. Wiederholung.
ständigen unteren VerwaltungsZentralbehörde -
s. Landeszentralbehörde ¬
hat der Versicherte den
behörde.