Geschichtliche Darstellung. Die altfreien bäuerlichen Eigentümer.
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Während sonst im Östen der Adel die Bauern verdrängt, kaufen in
Fehmarn wie in Ditmarschen und sonst an der Westküste die Bauern die
wenigen Ädligen aus, die sich dort — in Ditmarschen nach der Eroberung
niedergelassen hatten.*) Aber auch in Fehmarn bildet sich eine um so
schärfere Klassenscheidung zwischen Besitzenden und Besitzlosen aus. Die
Häuser der reichen Bauern stehen den damaligen Gutshäusern kaum nach.
Die große Menge der kleinen Bauern, Häusler und Handwerker wohnt bis
zur Gegenwart um so schlechter.2
Die Großbauern treiben auch hier einen schwunghaften Handel und
lassen sich auf gewagte Unternehmungen ein. Verwandte und Freunde
leisten Bürgschaft und werden, bricht der Bankrott aus, mit in den Strudel
gerissen
Die kleinen Leute haben schwer unter der Ausbeutung durch wucherische -
Geschäfte mit den großen Besitzem zu leiden. Geht der Zins nicht
pünktlich ein, so müssen „twe Penning for en“ gezahlt werden; selbst Schuldbriefe -
über ganz unbeträchtliche Summen enthalten die Bestimmung, daß der
Darleiher, sobald eine Frist nicht eingehalten wird, die ganze Ernte des Entleihers -
schneiden und einheimsen mag, ohne daß dies für Vergewaltigung
angesehen werden soll. Am meisten Spielraum findet der Wucher in Jahren
des Mißwachses, wenn die kleinen Landbesitzer und Insten in Verlegenheit
um Brot und Saatkorn geraten. Im 17. und im 18. Jahrhundert erläßt die
Verbote gegen den Wucher.
Regierung immer neue
vielleicht schon
Auch auf Fehmarn werden im 18. Jahrhundert
Scharen von Erntearbeitern aus Norddeutschland
in früherer Zeit
herangezogen.3
Mehr im Rahmen der alten Bauernwirtschaft hält sich die Entwicklung
in den Landschaften, welche weniger schweren und üppigen Boden haben.
Aber auch dort fehlen die Anzeichen gesteigerten Wohlstands und wirtschaftlichen -
Fortschritts nicht.
Die Preetzer „Probstei“, deren vorzügliches Saatkorn heute weiten
Raumers historisches Taschenbuch, 4. Folge, Jahrg. 4 (1863), S. 256 — mit Recht auf
das Vorbild hin, das längst die Marsch gegeben hätte.
*) 1617 wird das letzte adlige Gut vom Herzog an „sämtliche Untertanen auf Fehmarn“
verkauft und im selben Jahre wird es verboten, fehmarnschen Grund und Boden an Edelleute ¬
zu übertragen. In Stapelholm wurde 1550 das letzte adlige Gut vom Landesherrn
erworben und 1771 parzelliert. G. HANSSEN, Abt. I, 472, Anm. 2. In Ditmarschen kauften
sich nach der Eroberung des Landes (1559) viele Adlige an. Aber die Höfe wurden bald
von den Bauern zurückerworben. 1585 wurde für Norderditmarschen verordnet, es solle
niemand einem Ädligen ohne besondere Erlaubnis Land versetzen, verpfänden und verkaufen,
weil darunter die Deiche und andere gemeine Pflichten leiden würden. NEocoRus bemerkt
deshalb, bis zu seiner Zeit dürften die Edelleute in Ditmarschen nicht hausen noch mausen.
In Süderditmarschen wurde das letzte adlige Gut von der Landschaft im 18. Jahrhundert angekauft -
und stückweise an Privatpersonen überlassen. Der einst zum Friedrichshof des
Schack von Ahlefeld gehörige Kudensee ist noch heute im Besitz der Landschaft (des
Kreisverbandes). (Vgl. BoLTEN, Ditmarsische Geschichte IV. Teil. 1788. S. 481.
2) MEIBORG S. 15, 16.
3) Vgl. MEIBORG S. 7 ff. G. HANSSEN, Fehmarn S. 308.