Metadaten : ¬Die Vererbung des ländlichen Grundbesitzes im Königreich Preussen (7)

Geschichtliche  Darstellung.  Die  altfreien  bäuerlichen  Eigentümer.
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Während  sonst  im  Östen  der  Adel  die  Bauern  verdrängt,  kaufen  in
Fehmarn  wie  in  Ditmarschen  und  sonst  an  der  Westküste  die  Bauern  die
wenigen  Ädligen  aus,  die  sich  dort  —  in  Ditmarschen  nach  der  Eroberung
niedergelassen  hatten.*)  Aber  auch  in  Fehmarn  bildet  sich  eine  um  so
schärfere  Klassenscheidung  zwischen  Besitzenden  und  Besitzlosen  aus.  Die
Häuser  der  reichen  Bauern  stehen  den  damaligen  Gutshäusern  kaum  nach.
Die  große  Menge  der  kleinen  Bauern,  Häusler  und  Handwerker  wohnt  bis
zur  Gegenwart  um  so  schlechter.2
Die  Großbauern  treiben  auch  hier  einen  schwunghaften  Handel  und
lassen  sich  auf  gewagte  Unternehmungen  ein.  Verwandte  und  Freunde
leisten  Bürgschaft  und  werden,  bricht  der  Bankrott  aus,  mit  in  den  Strudel
gerissen
Die  kleinen  Leute  haben  schwer  unter  der  Ausbeutung  durch  wucherische -
  Geschäfte  mit  den  großen  Besitzem  zu  leiden.  Geht  der  Zins  nicht
pünktlich  ein,  so  müssen  „twe  Penning  for  en“  gezahlt  werden;  selbst  Schuldbriefe -
  über  ganz  unbeträchtliche  Summen  enthalten  die  Bestimmung,  daß  der
Darleiher,  sobald  eine  Frist  nicht  eingehalten  wird,  die  ganze  Ernte  des  Entleihers -
  schneiden  und  einheimsen  mag,  ohne  daß  dies  für  Vergewaltigung
angesehen  werden  soll.  Am  meisten  Spielraum  findet  der  Wucher  in  Jahren
des  Mißwachses,  wenn  die  kleinen  Landbesitzer  und  Insten  in  Verlegenheit
um  Brot  und  Saatkorn  geraten.  Im  17.  und  im  18.  Jahrhundert  erläßt  die
Verbote  gegen  den  Wucher.
Regierung  immer  neue
vielleicht  schon
Auch  auf  Fehmarn  werden  im  18.  Jahrhundert
Scharen  von  Erntearbeitern  aus  Norddeutschland
in  früherer  Zeit
herangezogen.3
Mehr  im  Rahmen  der  alten  Bauernwirtschaft  hält  sich  die  Entwicklung
in  den  Landschaften,  welche  weniger  schweren  und  üppigen  Boden  haben.
Aber  auch  dort  fehlen  die  Anzeichen  gesteigerten  Wohlstands  und  wirtschaftlichen -
  Fortschritts  nicht.
Die  Preetzer  „Probstei“,  deren  vorzügliches  Saatkorn  heute  weiten
Raumers  historisches  Taschenbuch,  4.  Folge,  Jahrg.  4  (1863),  S.  256  —  mit  Recht  auf
das  Vorbild  hin,  das  längst  die  Marsch  gegeben  hätte.
*)  1617  wird  das  letzte  adlige  Gut  vom  Herzog  an  „sämtliche  Untertanen  auf  Fehmarn“
verkauft  und  im  selben  Jahre  wird  es  verboten,  fehmarnschen  Grund  und  Boden  an  Edelleute ¬
  zu  übertragen.  In  Stapelholm  wurde  1550  das  letzte  adlige  Gut  vom  Landesherrn
erworben  und  1771  parzelliert.  G.  HANSSEN,  Abt.  I,  472,  Anm.  2.  In  Ditmarschen  kauften
sich  nach  der  Eroberung  des  Landes  (1559)  viele  Adlige  an.  Aber  die  Höfe  wurden  bald
von  den  Bauern  zurückerworben.  1585  wurde  für  Norderditmarschen  verordnet,  es  solle
niemand  einem  Ädligen  ohne  besondere  Erlaubnis  Land  versetzen,  verpfänden  und  verkaufen,
weil  darunter  die  Deiche  und  andere  gemeine  Pflichten  leiden  würden.  NEocoRus  bemerkt
deshalb,  bis  zu  seiner  Zeit  dürften  die  Edelleute  in  Ditmarschen  nicht  hausen  noch  mausen.
In  Süderditmarschen  wurde  das  letzte  adlige  Gut  von  der  Landschaft  im  18.  Jahrhundert  angekauft -
  und  stückweise  an  Privatpersonen  überlassen.  Der  einst  zum  Friedrichshof  des
Schack  von  Ahlefeld  gehörige  Kudensee  ist  noch  heute  im  Besitz  der  Landschaft  (des
Kreisverbandes).  (Vgl.  BoLTEN,  Ditmarsische  Geschichte  IV.  Teil.  1788.  S.  481.
2)  MEIBORG  S.  15,  16.
3)  Vgl.  MEIBORG  S.  7  ff.  G.  HANSSEN,  Fehmarn  S.  308.
            
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