vom Jahre 1785.
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Der Verfasser dieser außer Osnabrück wenig bekannt
gewordenen Schrift (Herr Domvikar Lüpken
daselbst) sucht der sinkenden Macht des Pabsts wieder
aufzuhelfen, er sammlet alles, was die Kirchenväter und
Canonisten zu Rettung der kirchlichen Gewalt des Römischen -
Bischofs je gesagt, und oft auch nicht gesagt haben, -
und will beweisen, daß eine solche Macht nicht allein
da seyn könne und muͤsse, sondern daß sie auch nur beym
Pabste zu finden sey. Der erste Abschnitt zerfällt in
4 Sätze: 1) Die Kirche werde durch ein sichtbares Regiment -
oder Macht vertreten. 2) Diese Obsorge der
Kirche bestehe in einer wahren eigenthümlichen, dem
bürgerlichen Staate aͤhnlichen hoͤchsten gesetzgebenden
Macht. 3) Staat und Kirche, oder geistliche und weltliche -
Macht sey kein Widerspruch. 4) Das Kirchenregiment -
könne keine Democratie seyn, da das Volk sich
nicht darein mischen duͤrfe.
Der zweyte Abschnitt soll durch eine Reihe gewöhnlicher -
Trugschlüsse darthun, daß der Pabst der einzige -
allgemeine Lehrer und Vater, das alleinige Oberhaupt -
der Kirche sey, daß dieses nicht mit dem Ableben
eines einzigen aufhoͤren, sondern so lange, als die Kirche
steht, auch in der Kirche erhalten werden muͤsse, daß
dieses sichtbare Oberhaupt die Kirche immer in den Röͤ¬mischen -
Pabsten, als in Peters Nachfolgern, anerkannt
habe.
S. Allgem. Litterat. Zeit. 1785. N. 227. S. 349.
CCXXIV.
Die neuesten Religionsbegebenheiten mit unpartheyischen
Anmerkungen für das Jahr 1785. Achter Jahrgang.
Erstes bis Neuntes Stück. (Gießen, bey Kriegern dem
jüngern). Jedes Stück 5 Bogen in Oktav.
Die vorliegenden ersten neun Stücke des neuesten
Jahrganges dieses noch immer beliebten Religions¬ -
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Max-Planck-Institut für