Inhaltsverzeichnis : Brentano, Lujo: ¬Das Arbeitsverhältniss gemäss dem heutigen Recht

DIE  RECHTLICHE  GLEICHHEIT  VON  ARBEITGEBER  UND  ARBETTER.  285
10.
Die  Schieds-  und  Einigungskammern  entscheiden
jedoch  nicht  nur  Streitigkeiten  über  die  Erfullung  eines
bereits  bestehenden  Vertrags,  sie  ersticken  nicht  blos
die  schwierig  zu  schlichtenden  Streitigkeiten  über  zukünftige ¬
  Arbeitsbedingungen  im  Keime,  sie  beseitigen
auch  die  kaum  minder  schwierig  zu  lösenden,  von
KETTLE  sogenannten  Zwiste  wegen  Verletzung  der
Gefühle.46
Durch  sie  nämlich  gelangt  erst  die  mit
der  Beseitigung  des  Lehrlingsgesetzes  1814  von  der
englischen  Gesetzgebung  und  seitdem  von  der  Gesetzgebung ¬
  aller  civilisirten  Länder  grundsätzlich  anerkannte ¬
  Gleichberechtigung  der  Arbeiter,  als  Verkäufer
4i1
bei  Bestimmung  der  Preisbedingungen  ihrer  Waare
ebenso  mitzusprechen,  wie  die  dieselbe  kaufenden  Arbeitgeber ¬
  zur  praktischen  Anerkennung.  Dabei  tritt
die  Anerkennung  dieser  Gleichberechtigung  auch  äusserlich ¬
  in  den  Formen,  in  denen  die  Arbeiter  behandelt
werden,  zu  Tage.  Arbeitgeber  und  Arbeiter  treten
sich  in  ihren  Zusammenkünften  vollständig  ebenbürtig
gegenüber.  Jeder  Schein  von  Autorität  und  Inferiorität,
welcher  an  das  frühere  Verhältniss  von  Herr  und
Diener  erinnerte,  wird  sorgfältig  vermieden.  Beide
Theile  begegnen  sich  lediglich  als  Verkäufer  und  Käufer, ¬
  und  Verkäufer  und  Käufer  stehen  sich  gesellschaftlich ¬
  gleich.  Die  Einigungskammern  werden  aber
hierdurch  auch  zu  einer  Einrichtung  von  allgemeinerer
Bedeutung.  Sie  sind  ein  Schritt  vorwärts  zur  Herstellung ¬
  eines  moralischen  Zustands,  in  welchem  die
            
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