Volltext : Handbuch für westphälische Notarien (3)

Zweytes  Buch.  Vierte  Abtheil.  Neuntes  Kapitel.
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sec  lasen  sie  ihnen  die  obige  Requisition ¬
  vor  und  es  richtete  darauf  der
Herr  Requirent  die  ehrerbietige  Bitte
an  sie  rc.)
Herr  und  Madam  N.  erwiederten  darauf:
ihr  Sohn  der  Requirent  könne  nur  mit  dem
Brautschatze  einer  nicht  unvermögenden  Gattinn
eine  eigene  Haushaltung  anfangen,  und  sie  könnten =
  daher  in  seine  Verheiratung  mit  rc.  die  kein
Vermögen  besitze,  nicht  willigen  |  |
Nach  geschehener  Vorlesung  ist  dieses  Protocoll, =
  von  welchem  die  unterzeichneten  Notarien  eine
Ausfertigung  sogleich  verfaßt,  und  dem  Herrn  N.
und  der  Madam  N.  eingehändigt  haben,  auf  solgende =
  Weise:
(Unterschriften  und  Schluß  des  Protocolls.) ¬

Falt,  da  die  Eltern  nicht  angetroffen
werden.
ze.  und  indem  sie  zu  dem  Bedienten  des  Herrn  N.
und  der  Madam  N.  Johann  Brinckmeyer  sprachen,
welcher  versicherte,  daß  er  nicht  wisse,  wann  sie  zurückkehren ¬
  würden,  stellten  sie  demselben  eine  sogleich =
  verfaßte  Ausfertigung  dieses  Protpcolis  zu,
und  forderten  ihn  auf,  diese  Ausfertigung  dem  Herrn
N.  und  dessen  Gattinn  sogleich  nach  ihrer  Zurückkunft =
  zu  übergeben  rc.
            
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