Volltext : Handbuch für westphälische Notarien (3)

Sechstes  Kapitel.
358  |  Zweytes  Buch.  Vierte  Abtheil.
Fres
Ct.
jährliche  Rente  von  drey  hun=  28,267 =
  27
dert  ein  und  zwanzig  Franken
6427.=96
vierzig  Cent.  aufbringt.
Beide  Gegenstände  haben  .
den  Werth  von  dreissig  tausend =
  sieben  und  zwanzig  Franken =
  sechs  und  neunzig  Centimen =
  30,027.=96
Dieses  Loos  soll  heraus  b=  |
zahlen  die  Summe  von  tau=|
send  sieben  hundert  sechzi  g  |
Franken  neun  und  sechzig  Cen=  timen. =
  1,760.=60
—
Worauf  dasselbe  auf  de=  |  |
Betrag  eines  jeden  Antheils
nämlich  die  Summe  von  acht
und  zwanzig  tausend  zwey  hundert =
  und  sieben  und  sechzig  |  |
Franken  sieben  und  zwanz,  |  |
Cent.  vermindert  wird.  28,  267.  22
Derjenige,  dem  dieses  Loos  zufällt, ¬
  soll  die  gedachte  herauszuzahlen  de =
  Summe  binnen  drey  Jahren  vom  |
nächsten  ersten  Julius  an  gerechnet  zu
bezahlen,  und  dieselbe  bis  dahin  jähr  lich =
  mit  funf  Procent  von  dem  gedachten =
  Zeitraume  an  gerechnet  zu  verzinsen ¬
  schuldig  seyn.  Für  die  Bezahlung =
  dieser  Ausgleichungssumme  und

der
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer