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und dennoch hat er gewußt von Kostenbeitrag sich nicht
nur selbst frei zu machen, sondern auch in mehrern
tautschen Ländern hat es dem Lehnadel geglückt, seine
Lehnleute dem Landesdefensionsdienst zu entziehen, und
die Last, Soldat zu seyn, auf die unmittelbaren
Staatsunterthanen zu wälzen.
Finanzgewalt. In einer Verfassung,
3)
wie die Lehnsverfassung eine war, wo die richterliche
und die Kriegsgewalt des Staates so willkührlich war,
wo der adeliche Lehnmann selbst über seine Leute Recht
sprach, und den Spruch seines eigenen Lehnherrn
nicht selten durch Befehdungen zu vereiteln waßte,
wo kein stehender Soldat diente, sondern wo der Vasall =
großentheils auf seine Kosten dienen mußte,
und wo der Landesherr die Kosten, die er für sich und
auch für den Staat aufzuwenden hatte, aus dem
Einkommen seiner eigenen Güter bestreiten mußte, in
einer solchen Verfassung war die Wissenschaft, wie
Staatsabgaben zu erheben und zu verwenden sind,
kein großes Bedürfniß. Denn dem Oberhaupte des
Staates steht eben das Recht, die Unterthanen zu beschatzen, =
lediglich als das Mittel zu, Gesetze und
Einrichtungen zum Wohl des Staates geben zu können =
und ausüben zu lassen, dessen ganze Möglichkeit
von einem stehenden, fortwährenden Einkommen abhängt. =
Jn der Lehnsverfassung gab man Land, damit =
man Sicherheit erlangte, jetzt giebt man Geld,
um Sicherheit für sein Land und sonstiges Vermögen
zu