Inhaltsverzeichnis : ¬Die staatlichen und provinziellen Bodenkreditinstitute in Deutschland (2)

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utique  fierent,  sed  nostram  inscientiam  adspici  debere.
Noch  richtiger  würden  wir  sagen:  bei  Gott  gibt  es  überhaupt ¬
  keine  Ungewißheit;  bei  ihm  ist  das  Zukünftige  so  gewiß, ¬
  als  das  Gegenwärtige;  für  uns  Menschen  ist  alles
Künftige  absolut  ungewiß
wir  betrachten  nur  als  gewiß, ¬
  was  nach  dem  natürlichen  Lauf  der  Dinge  geschehen
muß.  Aber  die  für  uns  vielleicht  unüberwindliche  Ungewißheit
über  Vergangenes  und  Gegenwärtiges,  was  wirklich  ist  oder
geschehen  ist,  ist  eine  nicht  in  unserer  Natur,  sondern  immer
lediglich  in  äußeren  zufälligen  Umständen  begründete  blose
Mangelhaftigkeit  unseres  Bewustseins,  welche  die  objektive
Gewißheit  solcher  Thatsachen  nicht  im  Mindesten  erschüttern
kann.  In  wiefern  dagegen  alles  von  Gott  Vorausgewußte
wirklich  objektiv  gewiß  genannt  werden  könne,  gerade  das
möchte  als  eines  der  tiefsten  spekulativen  Probleme  zu  bezeichnen ¬
  sein,  womit  die  Jurisprudenz  sehr  wohl  thut,  sich
nicht  zu  befassen,  während  es  eine  zu  große  Bescheidenheit
wäre,  wenn  sie  sich  für  unfähig  erklären  wollte,  den  so  höchst
einfachen  Unterschied  zwischen  objektiver  und  subjektiver  Ungewißheit ¬
  in  Beziehung  auf  Gegenwärtiges  und  Vergangenes ¬
  genau  festhalten  zu  können.
Wie  wenig  die  Römischen  Juristen  dazu  geneigt  waren,
läßt  sich  mit  unmittelbarer  Beziehung  auf  Fitting's  erstes
Beispiel  aus  L.  18  D.  quando  dies  (36,  2)  schlagend
nachweisen;  hier  heißt  es:
Is  cui  ita  legatum  est:  quandoque  liberos  habuerit, ¬
  si  praegnante  uxore  relicta  decessisset.
intelligitur,  expleta  condicione  decessisse,
et  legatum  valere,  si  tamen  postumus  natus
fuerit.
Nicht  als  eine  zur  Zeit  des  Todes  des  Legatars  noch
unentschiedene  Bedingung  wird  hier  diese  Bedingung  behandelt, ¬
  wie  Fitting  und  Unger  es  thun,  und  ebendeshalb ¬
  das  Legat  nun  nicht  gelten  lassen  müßten.  Die  Bedingung ¬
  soll  als  schon  erfüllt  (expleta)  gelten  bei
            
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