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VII. Besondere Bestimmungen über den Ausgleich im Concurse von Handelsgesellschaften ¬
und Handelsgesellschaftern (88. 238--240
241
VIII
Von der Nichtigkeit des Ausgleiches und von der Wiedereröffnung des Concurses ¬
(88. 241—245) ..
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* * *
* .
Vierter Abschnitt.
Von den Folgen des kaufmännischen Concurses in Betreff der Person des Ge248 ¬
meinschuldners und von der Wiederbefähigung desselben (§§. 246--253) . .
Drittes Hauptstück.
Schlußbestimmungen zu dem Verfahren im Concurse (§§. 254--257). 252
Anhang.
Formulare Nr. 1-84
Seite 1—91
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