Full text: Grein, F. E. A.: ¬Die Rechtsverhältnisse der Nachbarn in Bau-Angelegenheiten nach den Vorschriften des Allgemeinen Landrechts

30. 
November 1641. und der Special=Bau=Observanzen 
zur Anwendung kommen, deren Bestimmungen durch eine 
fehlerhafte Fassung und Zusammenstellung ganz dazu 
geeignet sind, Zweifel und unrichtige Ansichten hervor 
zurufen. 
Für den Grundstücks=Eigenthümer müssen aus 
einer solchen Rechtsunsicherheit die größten Nachtheile 
entstehen, denn wenn derselbe einen Bau unternehmen 
will, kann er dessen Ausführung gewöhnlich nicht so 
lange verschieben, bis erst die zwischen ihm und seinen 
Nachbar in Bezug auf den Bau entstandenen Rechts 
... 
ser 
stceitigkeiten durch den Richter entschieden sind, er kann 
aber auch den Bau ohne Gefahr nicht früher ausfüh 
ren, weil es ihm nicht möglich ist, auf andere zube 
lässige Weise sich davon zu überzeugen, daß der Wider 
spruch des Nachbars unbegründet ist. 
1.. 
Praxis gemachten 
nder 
Diese Umstände und die i 
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Erfahrungen überzeugten mich schon früher von der 
weckmäßigkeit und Nützlichkeit eines Werkes über die
	        
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