Volltext : Lehzen, Heinrich Adolph: ¬Die Lehre von der Vormundschaft nach den Gesetzen Westphalens

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nhalt.
§.  1.
Einleitung
Erster  Abschnitt.  Von  der  Veranlassung  zur  Vormundschaft. ¬

§.  2.
Allgemeine  Bestimmung
Veranlassungsgründe,  und  zwar
A.  in  der  Person  der  Eltern,
a)  natürlicher  und  bürgerlicher  Tod,
b)  Anterdiction,
§.  3.
c)  Verschwinden
B.  in  der  Person  der  Kinder.
§.  4.
Minderjährigkeit
§.  5.
Vergleichung  mit  dem  ältern  Rechte
Zweiter  Abschnitt.  Von  der  Unfähigkeit  zur
Vormundschaft  und  der  Ausschließung  von
derselben.
§.  6.
a)  Bestimmungen  nach  dem  Gesetzbuche  Napoleons
§.  7.
b)  Vergleichung  mit  dem  ältern  Rechte.
Dritter  Abschnitt.  Von  der  Entstehung  der
Vormundschaft,  und  zwa.  |  |
§.  9
A.  in  Rücksicht  des  Haupt=Vormundes
§.  9.
a)  durch  gesetzliche  Uebertragung  an  die  Eltern
b)  durch  Testament  und  durch  Erklärung  vor  Gerichte
§.  10.
oder  Notarien
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