Volltext : Lehzen, Heinrich Adolph: ¬Die Lehre von der Vormundschaft nach den Gesetzen Westphalens

War
nach  Jnhalt  der
vorhergehenden
Rechnungen
schuldig.
Riblr.  mgr.  p.

Verzeichniß
Festansen  aus  den  vorhergehenden  Rechnungen
1.  Heinrich  Neyer  zu  N.
a)  vom  Jahre  1808.
Landpacht,  laut  Rechnung  pag.
II  0
Kapitala  Zinsen,  laut  pag.
—  7  Rthlr.  24  fgr.  =  pf.  8..
2.  Christoph  Unger  daselbst
a)  vom  Jahre  1808.
Hausmiethe,  laut  Rechnung  pag.
Landpacht,  laut  pg.
b)  vom  Jahre  1809.
Hausmiethe,  laut  pag.
landpacht,  laut  pg.
11  Rthlr.  12  ngr.    pf.  82.
3.  Ludwig  Berg  zu  N.  N.
a)  vom  Jahre  1809.
landpacht,  laut  Rechnung  pag.
Kapital=Zinsen,  laut  pag.
—  3  Rthlr.  =  mgr.  =  pf.  82.
4.  Christian  Helbing  daselbst
4)  vom  Jahre  1808.
Landpacht,  laut  Rechnung  pog.
—  =  Rthlr.  24  mgr.  =  pf.  8a.
SUUMA.

SENEA.

Hat
in  diesem  Jahre  remittirt  und
bezahlt.
caducirt.
.
Krde.g.
22  Rthlr.  24  mgr.  =  pf.

U.
Bleibt
also  noch
schuldig.
Srdlr.  gr.  p.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer