Volltext : Ehrle, Franz: Beiträge zur Geschichte und Reform der Armenpflege

12  Die  vorgebliche  „principielle  Kritiklosigkeit"  der  kirchlichen  Armenpflege.
milienhaupt  für  alle  seine  Angehörigen  sorgen,  damit  sie  nicht  der  Kirche
zur  Last  fielen  und  die  Unterstützung  jener  Armen  beeinträchtigten,  welche
ganz  verlassen  waren.  Wer  diese  Sorge  vernachlässige,  sei,  so  ruft  der
Apostel,  schlimmer  als  ein  Heide  und  Ungläubiger!
Die  Armenpflege  selbst  war  wohl  organisirt  und  lag  einheitlich  in
den  Händen  des  Bischofs.  Ohne  ihn  sollte  nichts  geschehen;  ihm  müssen
alle  Almosen  übergeben  werden,  damit  er  als  Verwalter  des  ganzen
christlichen  Gemeinwesens  dieselben  ohne  Ansehen  der  Person,  allein  nach
dem  Grade  der  Dürftigkeit,  an  die  Armen  vertheile?.  Nahmen  ihn
so  zog  er  je  nach  Bedürfniß  die  Diawichtigere ¬
  Geschäfte  in  Anspruch
konen  oder  Diakonissinnen  zur  Hilfeleistung  heran.  Zur  Handhabung  der
Pflege  mußte  sich  der  Bischof  vor  Allem  mit  den  Bedürfnissen  seiner
Herde  bekannt  machen.  So  forderte  schon  der  hl.  Ignatius,  daß  jeder
Bischof  alle  seine  Gläubigen  dem  Namen  nach  kenne3.  Diese  genaue
Kenntniß  konnte  der  hl.  Cyprian  von  sich  selbst  bezeugen".  Der  heilige
Papst  Victor  konnte,  als  Marcia  von  Kaiser  Commodus  die  Befreiung
der  nach  Sardinien  verbannten  Christen  erlangen  wollte,  ihr  genau  die
Namen  derselben  angeben.  Auch  weiß  er  einem  seiner  Diakonen  den  Namen ¬
  eines  Dürftigen  anzugeben  und  zu  bestimmen,  wie  viel  ihm  monatlich ¬
  zu  verabfolgen  seis.  Dieselbe  Erforschung  und  Kenntniß  wurde
sodann  auch  von  den  Diakonen  gefordert.  So  mahnt  der  hl.  Cyprian
seine  Gehilfen,  sie  sollten  sich  mit  dem  Alter,  der  Lage  und  Würdigkeit  ihrer
Pflegebefohlenen  genau  bekannt  machen  6.  Hierüber  sollen  sie  sodann  dem  Bischof ¬
  Bericht  erstatten  und  nach  seiner  Weisung  die  Unterstützung  verabfolgen?
Hiernach  ist  es  selbstverständlich,  daß  es  Grundsatz  war,  das
Almosen  genau  dem  vorhandenen  Bedürfnisse  anzupassen.
Dieß  hebt  übrigens  schon  die  Apostelgeschichte  ausdrücklich  hervor.  „Es
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wurde  (von  dem  Almosen)  Jedem  so  viel  zugetheilt,  als  er  bedurfte.
Den  nicht  ganz  Arbeitsunfähigen,  so  mahnt  der  hl.  Cyprian  seine  Diakonen, ¬
  soll  der  nöthige  Zuschuß  verabreicht  werden,  um  sie  vor  gänzlicher
Verarmung  zu  bewahren”.  Die  reicheren  Gemeinden  wandten,  wie  uns
1  1  Tim.  5,  8.
2  Constitut.  apost.  1.  2.  c.  25.  27.  35.
3  S.  Ignat.  ep.  ad  Polyc.  c.  4.  n.  2.  (Patres  apost.  ed.  Hefele-Funk  p.  249.)
*  S.  Cyprian.  ep.  38  n.  1  (Migne  1.  c.  col.  330).
5  Philosophumena  1.  9.  c.  12  (Migne  PP.  Gr.  t.  16.  col.  3381).
6  S.  Cyprian.  ep.  38.  (Migne  1.  c.)
7  Const.  apost.  1.  2.  c.  31.  32.  1.  3.  c.  7.  19.  (Migne  t.  c.  col.  677  sq.  et  803.,
8  Act.  Apost.  4,  35.  2,  45  :  zabori  dy  ris  ypelay  elyey.
S.  Cyprian.  ep.  38.  1.  c.
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