Einige leitende Gesichtspunkte.
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mit Unterdrückung ihrer eigenthümlichen Selbständigkeit eingezwängt und
zu einer einzigen homogenen Masse verarbeitet werden sollen. Wir
denken uns diese Vereinigung vielmehr nach Art jener, welche die
Charity=Organisation=Society theilweise schon hergestellt hat, theilweise
noch anstrebt. — In ihr stellt sich die Gemeinde=Pflege oder auch die
staatliche Pflege, wo eine solche gefordert ist, der geeinten privaten
coordinirt und brüderlich zur Seite. Zu einer solchen Einigung drängt
das eigene Interesse eine jede Pflegekraft. Denn wenn die Vertreter der
einzelnen Vereine, Anstalten und Stiftungen mit den Leitern der kirchlichen ¬
und Gemeinde= bezw. staatlichen Pflege zu regelmäßig wiederkehrenden ¬
Versammlungen zusammenträten, wenn dazu noch ein Central=Organ
über die Bestrebungen auf dem Gebiete der Armenpflege aus allen
Ländern reichhaltige Berichte erstattete und die leitenden Principien stets
wieder in Erinnerung brächte, so würde ohne Zweifel die Liebe zum
Wohlthun mächtig wachsen und der gute Wille größere und nachhaltigere
Resultate erzielen.
— Sollte die zu einem solchen Zusammenwirken
nöthige Zurückdrängung der persönlichen, politischen und confessionellen
Differenzen nur jenseits des Canales möglich sein?
VII. Es ist eine, wie wir nachwiesen, auch katholischen Kreisen
nicht fremde Überzeugung, daß die nach Möglichkeit anzustrebende
Unterdrückung des Bettelns bei anderweitiger Versorgung der
Hilfsbedürftigen als durchaus zulässig betrachtet werden muß. Doch wie
ist diese Unterdrückung zu bewerkstelligen? So lautet eine häufig wiederkehrende ¬
Frage. Die Antworten sind verschieden: Polizeimaßregeln,
Anti=Bettelvereine, Plakate an den Hausthüren, welche die Bettler schon
von vorneherein von der Vergeblichkeit ihrer Bemühungen überzeugen
sollen u. s. w.
Doch die Wirksamkeit der meisten und der sittliche Werth mancher
dieser Maßnahmen scheint uns mehr als zweifelhaft. — Zunächst ist
festzuhalten: Die Einschränkung, bezw. Beseitigung des Bettelns kann
erst dann erzielt werden, wenn einmal das Verabreichen von Gaben an
herumziehende Bettler eingeschränkt, bezw. beseitigt wird. Es sind also
mehr die Geber in's Auge zu fassen, als die Empfänger. Um aber
ein willkürliches Spenden von Gaben zu verhindern, gibt
es wohl nur ein wirksames und zugleich sittlich durchaus
zu rechtfertigendes Mittel. Man bringe den Gebern die Überzeugung ¬
bei, daß für die Armen durch die bestehende, vereinigte private
und öffentliche Pflege hinreichend und liebevoll gesorgt sei.
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