Volltext : Handbuch des Armenrechts

Inhaltsverzeichnis.
XII
Vierter  Abschnitt.
Die  Beziehungen  zu  Bayern,  Elsaßz-Lothringen  und  dem
Reichsausland,  insbesondere  die  Verträge  über  die  gegenseitige
Aebernahme  hilfsbedürfliger  und  ausgewiesener  Personen.
1.  Gothaer  Vertrag  vom  15.  Juli  1851.
2.  Schlußprotokoll  der  Eisenacher  Konferenz  vom  25.  Juli  1854
3.  Schlußprotokoll  der  Eisenacher  Konferenz  vom  29.  Juli  1858
4.  Separatprotokoll  hinsichtlich  der  Vollziehung  des  §  10  der  Konvention ¬

Erlaß  des  Ministeriums  des  Innern  an  die  K.  Kreisregierungen,
die  K.  Stadtdirektion  Stuttgart  und  die  K.  Oberämter,  betr.
die  Uebernahme  der  aus  Bayern  und  Elsaß=Lothringen  ausgewiesenen ¬
  Hilfsbedürftigen.  Vom  15.  November  1881
Eisenacher  Uebereinkunft  vom  11.  Juli  1853.  Bekanntmachung
der  Ministerien  der  auswärtigen  Angelegenheiten  und  des  Innern,
betr.  den  Beitritt  zu  der  zwischen  der  Mehrzahl  der  deutschen
Bundesstaaten  bestehenden  Uebereinkunft  wegen  der  durch  Verpflegung ¬
  erkrankter  Ausländer  entstehenden  Kosten.  Vom
17.  November  1853
Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,  betr.  die  Ausdehnung ¬
  der  Eisenacher  Konvention  auf  Elsaß=Lothringen.  Vom
28.  Januar  1874
Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,  betr.  die  Anwendbarkeit ¬
  der  Eisenacher  Konvention  vom  11.  Juli  1853.
Vom  11.  Januar  1876
Bekanntmachung  sämtlicher  Ministerien,  betr.  die  portopflichtige
Korrespondenz  zwischen  Behörden  verschiedener  deutscher  Bundesstaaten. ¬
  Vom  27.  September  1873
Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,  betr.  die  in
10.
Staatsangehörigkeitsfragen  in  den  deutschen  Bundesstaaten  zuständigen ¬
  Behörden.  Vom  28.  Februar  1882
Reichsgesetz,  betr.  die  Beglaubigung  öffentlicher  Urkunden.  Vom
11.
1.  Mai  1878
Verfügung  der  Ministerien  der  Justiz,  des  Innern  und  des
12.
Kirchen-  und  Schulwesens,  betr.  die  Beglaubigung  der  Auszüge
aus  den  Kirchenbüchern  und  Familienregistern.  Vom  3.  März  1881
13.  Erlaß  des  Ministeriums  des  Innern  an  die  K.  Kreisregierungen,
die  K.  Stadtdirektion  Stuttgart  und  die  K.  Oberämter,  betr.
das  Verfahren  bei  der  Uebernahme  von  Personen  aus  dem  Auslande ¬
  oder  bei  der  Heimschaffung  von  solchen  nach  dem  Auslande. ¬
  Vom  4.  Januar  1895
Erlaß  des  Ministeriums  des  Innern,  betr.  den  Verkehr  der  dem
14.
Ministerium  des  Innern  unterstellten  Staats-  und  Gemeindebehörden ¬
  mit  Gesandtschaften,  Konsulaten  und  reichsausländischen
Behörden.  Vom  28.  Oktober  1895
Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,  betr.  eine  Ueber15. ¬

einkunft  zwischen  dem  Deutschen  Reiche  und  Italien  wegen

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