Inhaltsverzeichnis.
XII
Vierter Abschnitt.
Die Beziehungen zu Bayern, Elsaßz-Lothringen und dem
Reichsausland, insbesondere die Verträge über die gegenseitige
Aebernahme hilfsbedürfliger und ausgewiesener Personen.
1. Gothaer Vertrag vom 15. Juli 1851.
2. Schlußprotokoll der Eisenacher Konferenz vom 25. Juli 1854
3. Schlußprotokoll der Eisenacher Konferenz vom 29. Juli 1858
4. Separatprotokoll hinsichtlich der Vollziehung des § 10 der Konvention ¬
Erlaß des Ministeriums des Innern an die K. Kreisregierungen,
die K. Stadtdirektion Stuttgart und die K. Oberämter, betr.
die Uebernahme der aus Bayern und Elsaß=Lothringen ausgewiesenen ¬
Hilfsbedürftigen. Vom 15. November 1881
Eisenacher Uebereinkunft vom 11. Juli 1853. Bekanntmachung
der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern,
betr. den Beitritt zu der zwischen der Mehrzahl der deutschen
Bundesstaaten bestehenden Uebereinkunft wegen der durch Verpflegung ¬
erkrankter Ausländer entstehenden Kosten. Vom
17. November 1853
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betr. die Ausdehnung ¬
der Eisenacher Konvention auf Elsaß=Lothringen. Vom
28. Januar 1874
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betr. die Anwendbarkeit ¬
der Eisenacher Konvention vom 11. Juli 1853.
Vom 11. Januar 1876
Bekanntmachung sämtlicher Ministerien, betr. die portopflichtige
Korrespondenz zwischen Behörden verschiedener deutscher Bundesstaaten. ¬
Vom 27. September 1873
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betr. die in
10.
Staatsangehörigkeitsfragen in den deutschen Bundesstaaten zuständigen ¬
Behörden. Vom 28. Februar 1882
Reichsgesetz, betr. die Beglaubigung öffentlicher Urkunden. Vom
11.
1. Mai 1878
Verfügung der Ministerien der Justiz, des Innern und des
12.
Kirchen- und Schulwesens, betr. die Beglaubigung der Auszüge
aus den Kirchenbüchern und Familienregistern. Vom 3. März 1881
13. Erlaß des Ministeriums des Innern an die K. Kreisregierungen,
die K. Stadtdirektion Stuttgart und die K. Oberämter, betr.
das Verfahren bei der Uebernahme von Personen aus dem Auslande ¬
oder bei der Heimschaffung von solchen nach dem Auslande. ¬
Vom 4. Januar 1895
Erlaß des Ministeriums des Innern, betr. den Verkehr der dem
14.
Ministerium des Innern unterstellten Staats- und Gemeindebehörden ¬
mit Gesandtschaften, Konsulaten und reichsausländischen
Behörden. Vom 28. Oktober 1895
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betr. eine Ueber15. ¬
einkunft zwischen dem Deutschen Reiche und Italien wegen
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