XVII
Die Wechsellehre ron Dr. Oskar Wächter (Stuttgart
1861), welche bei gegenwärtiger Arbeit vielfach benutzt wurde.
2. Ueber Schweizerisches Wechselrecht schrieben:
hri
ift für das geZeitsa ¬
Ferdinand Enke, in seiner
sammte Handelsrecht.
Dr. Heinrich Fick: Kritische Uebersicht der Schweizerischen ¬
Handels= und Wechselgesetzgebung, Erlangen 1862.
3. Ueber das Schweizerische Wechselkonkordat insbesondere: ¬
Dr. Achill Renaud, Kritik des Entwurfs der Schweizerischen ¬
Wechselordnung Erlangen 1855.
Dieselbe übte auf die abschließliche Redaktion des Konkordats ¬
einen entscheidenden und sehr ersprießlichen Einfluß.
Auch finden sich in politischen und gewerblichen Blättern
eingestreute werthvolle Aufsätze von:
Professor Dr. Rüttimann (N. Zürcher Zeitung, Jahrgang ¬
1857, Nr. 166—168).
Dr. Heinrich Fick (Schweizerische Handels= und Gewerbszeitung ¬
von 1857, Nr. 32, 36, 37 und 38) und andere.
Von offiziellem Charakter sind folgende bedeutungsvolle ¬
Arbeiten zu erwähnen:
Die Motive zum Entwurf der Schweizerischen Wechselordnung ¬
von Dr. Burkhardt=Fürstenberger, Zürich 1857.
Das treffliche von Ad. Vurkhardt=Bischoff verfaßte
Gutachten des Basler=Handelskollegiums über Einführung des
Entwurfs einer Schweizerischen Wechselordnung vom Februar
1861.
4. Die erste und und bisher auch einzige Bearbeitung
Wechselkonkordats unternahm im Jahre
des Schweizerischen
1861 — mit Rücksicht auf das dringende Bedürfniß eines
faßlichen und praktischen Kommentars für Geschäftsleute, Sachder ¬
Verfasser der vorliegenden zweiwalter ¬
und Richter
ten Ausgabe, unter verdankenswerther Mitwirkung der Herren
Dr. Kasimir Pfyffer und Bankdirektor Schuepp.