Volltext : Meyer, Renward: ¬Das Schweizerische Wechselkonkordat als geltendes Recht der Kantone Aargau, Basel-Stadt, Bern, Luzern, Solothurn und Schaffhausen

XIV
Zur  leichtern  Orientirung  folgt  noch  eine
Uebersicht  der  in  der  Schweiz  geltenden  Wechselgesetze,
A.  In  der  deutschen  Schweiz.
a.  Erste  Gruppe  —  auf  der  ältern  deutschen  Wechselrechtstheorie ¬
  (Augsburger  Wechselordnung)  fußend:
1.  St.  Gallen,  Wechselordnung  vom  2.  Jänner  1717,
erneuert  den  18.  Juni  1784;  die  älteste  Wechselordnung  der
Schweiz,  zwar  nur  für  die  Stadt  St.  Gallen  als  Lokalstatut
gültig,  indem  für  den  übrigen  Theil  des  Kantons  kein  Wech*) ¬

selrecht  besteht.
2.  Zürich,  Wechsel=Ordnung  vom  16.  Mai  1808,  derjenigen ¬
  der  Stadt  St.  Gallen  entnommen.
3.  Basel=Stadt,  Wechselordnung  vom  14.  Dezember
1808,  hinwieder  eine  Nachbildung  der  Zürcherischen,  fällt  mit
dem  1.  August  d.  J.  dahin,  da  auf  diesen  Zeitpunkt  ein
neues  Wechselgesetz  in  Kraft  tritt,  auf  das  wir  unten  zurückkommen ¬
  werden.
4.  Appenzell  Außer=Rhoden,  Gesetz  betreffend  Forderungen ¬
  und  Schulden  vom  30.  August  1835,  dessen  VI.  Abschnitt ¬
  das  „Wechselrecht"  in  nur  8  Paragraphen  behandelt,
wohl  die  kürzeste  Wechselordnung  die  überhaupt  existirt.
5.  Glarus,  Wechselordnung  vom  Jahre  1852,  nebst
Verordnung  vom  30.  August  1853  über  das  Verfahren  bei
Erhebung  von  Wechselprotesten.
Letztere  ist  abgedruckt  als  Beilage  XI.  und  XII  pag.  115
des  neuen  „Landsbuches",  Glarus  (Erster  Theil  1861);  die
vier  ersten  Wechselgesetze  (1—4)  in  Leuthis  Sammlung  der
Schuldbetreibungs-  und  Wechselgesetze  der  Schweiz,  Zürich
1842.
b.  Zweite  Gruppe  —  mit  Zugrundelegung  des  schweizerischen ¬
  Wechselkonkordats-Entwurfs.
Mit  Botschaft  vom  30.  Mai  d.  J.  hat  der  Reg.-Rath  ein  neues
Wechselgesetz  für  den  ganzen  Kanton  angeregt,  welches  mit  Ausnahme  des
VI.  Abschnitts  fast  durchweg  mit  dem  schweiz.  Wechselkonkordatsentwurfe  übereinstimmt. ¬

            
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