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investiturae mit dem laudemio fur einerley.
Eberhard
3) hingegen erklärt es auf folgende
Weise: Wenn der Beleihende, investitor, Lehnherr, ¬
bekraftigt, daß er demjenigen, von welchem
die Rede war, die Wohlthar, das ist, das Lehn
wirklich geliehen habe u. s. w. Die Belehnung ist
zwar ein beneficium, sie wird auch oft so genannt
und das donum investiturae könnte also von der
Belehnung selbst erkläret werden; inzwischen hält
doch Schröter") mit Recht diese Erklärung für
zu gezwungen.*)
Tujaz') u. a. m. versteHotomann, =
hen unter dem dono investiturae das Symbol,
welches der Lehnherr dem Vasallen bey der Belehnungshandlung
einzuhändigen pflegte. Diese Auslegung ¬
scheint auch die annehmiichste zu seyn. Die
Belehnungen geschahen in alten Zeiten öffentlich,
und unter den Feyerlichkeiten derselben war es üblich, ¬
gewisse Symbole zu gebrauchen, um damit
theils die Uebergabe der Sache, theils die Ehrerbietigkeit ¬
des Vasallen gegen den Lehnherrn zu bezeichnen. ¬
Das sinnbildliche Verfahren, welches
dabey beobachtet wurde, richtete sich sowohl nach
der Denkungsart der Zeiten, als nach der Würde
und dem Ansehn des Lehnherrn und Vasallen.
Fahnen, Stab, Ring, Schwerter, Scepter, | |
Schild, Helm, Lanze, 3) Becher *) und dergleichen ¬
waren die gewöhnlichen und vorzüglichsten
Sym-